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Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Nr. 99098006005000

Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Sportstätten in Gießen

Zur Ausübung des Sports stehen 32 Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, 24 Fußballplätze, mehrere Leichtathletikanlagen und eine Vielzahl von Sondersportanlagen (Regatta-Strecke, Reitanlagen, Rollsportanlage, Schießsportanlagen, Anlagen für den Luftsport, Freizeitsportanlage - Tennis für jedermann, Tanzsportstätten u.a.m.) zur Verfügung.

Sportstätten in Gießen - interaktive Suche

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