Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Nr. 99098006005000Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Sportstätten in Gießen
Zur Ausübung des Sports stehen 32 Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, 24 Fußballplätze, mehrere Leichtathletikanlagen und eine Vielzahl von Sondersportanlagen (Regatta-Strecke, Reitanlagen, Rollsportanlage, Schießsportanlagen, Anlagen für den Luftsport, Freizeitsportanlage - Tennis für jedermann, Tanzsportstätten u.a.m.) zur Verfügung.