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Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

Nr. 99001009004001

Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

Teaser

Wenn Sie Sperrmüll entsorgen möchten, nutzen Sie die entsprechenden Annahmemöglichkeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.

Rechtsgrundlage

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