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Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

Nr. 99138010019000

Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das pdf-Formular herunter.
  • Füllen Sie das Formular am Computer aus.
  • Speichern Sie das Formular.
  • Schicken Sie das Formular per mail an anlagenregister@bnetza.de .
  • Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese unter Verwendung des Formulars auf dem benannten Wege.

Ansprechpunkt

Bundesnetzagentur

DLZ 60

Karthäuserstraße 7 - 9

34117 Kassel

Telefon +49 561/7292-120

Telefax 0180 5 734870-1001

E-Mail anlagenregister@bnetza.de

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie

  • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben - hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
  • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
  • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
  • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
  • ihre Anlage endgültig stilllegen,
  • als Windenergieanlagenbetreiber nach 5 Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
  • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

Erforderliche Unterlagen

Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist. 

Kosten

Die Meldung ist kostenfrei möglich.

Frist

Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Es gilt eine 3  Wochen Frist ab Inbetriebnahme.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

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