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Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Ansprechpunkt

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Kosten

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Frist

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

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