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Ehrenamtliche Vormundschaft

Kinder können und dürfen nicht alle Entscheidungen alleine treffen. Bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahr muss es jemanden geben, der Verantwortung für sie übernimmt.

Eigentlich ist dies die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In solch einem Fall beauftragt das Gericht eine andere erwachsene Person, die diese Aufgabe übernimmt.

Was macht ein Vormund?

Ein Vormund muss wichtige Entscheidungen treffen. Das Mündel hat das Recht darauf, dass sein Vormund bei allen für ihn wichtigen Entscheidungen beteiligt ist. Der Vormund wird mit ihm darüber sprechen, seine Meinung und Wünsche dazu hören und seine Fragen beantworten.

Wie macht er das genau?

Damit der Vormund gute Entscheidungen treffen kann, muss er das Mündel gut kennenlernen und sich regelmäßig mit ihm treffen. Sie besuchen einander, telefonieren oder schreiben auch mal Briefe oder E-Mails. Der Vormund hat immer ein offenes Ohr, das Mündel darf sich ihm anvertrauen, wenn es ihm nicht gut geht und ängstlich, wütend, verwirrt oder traurig ist. Er hört ihm gut zu und ist an seiner Seite, um zu versuchen, ihm in solchen Situationen weiterzuhelfen.

Was ist das Gute an einer ehrenamtlichen Vormundschaft?

Als ehrenamtlicher Vormund unterstützen Sie Ihr Mündel dabei, seine Rechte als Kind wahrzunehmen. Sie setzen sich dafür ein, dass es gehört, verstanden und als junger Mensch geachtet und respektiert wird.

Sie unterstützen einen jungen Menschen in all seinen Lebenslagen und begleiten ihn auf dem Weg des Erwachsenwerdens. 

Vormund werden

Wir suchen ehrenamtliche und engagierte Menschen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen möchten, deren Eltern nicht mehr in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben. Es gibt viele Gründe, aus denen ein Kind einen Vormund braucht. Z.B., wenn Eltern im Ausland leben, gestorben, oder nicht mehr in der Lage sind ihr Kind angemessen zu erziehen. In solchen Fällen benötigen Kinder und Jugendliche eine gesetzliche Vertretung.

Durch die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Vormundschaftsreform sind Vormundschaften gem. § 1779 Abs. 2 BGB voranging an ehrenamtliche Vormünder zu vergeben. Erst wenn sich kein geeigneter ehrenamtlicher Vormund findet, tritt das Jugendamt als Amtsvormund die Vormundschaft an. Das Jugendamt wählt die ehrenamtlichen Vormünder gewissenhaft aus und schlägt sie dem Familiengericht vor.

Das sind Ihre Aufgaben

  • Sie sind ausschließlich am Wohl des Kindes orientiert und vertreten dessen Interessen.
  • Sie entscheiden anstatt der Eltern über alle wichtigen Belange im Leben des Kindes.
  • Sie stehen verlässlich, engagiert und vertrauensvoll an der Seite des Kindes auf seinem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben.
  • Sie vertreten das Kind aktiv im Rechtsleben und beziehen es aktiv in zu treffenden Entscheidungen mit ein.
  • Sie kooperieren mit dem Jugendamt, seiner Herkunftsfamilie, dem Gericht und anderen Behörden.

Das sollten Sie an Fähigkeiten mitbringen

  • Sie haben Zeit für persönliche Kontakte mit dem Mündel und freuen sich darauf, ein verantwortungsvolles und kontinuierliches Ehrenamt zu übernehmen.
  • Sie haben eine wertschätzende und wohlwollende Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen.
  • Sie interessieren sich für andere Kulturen und achten individuelle Lebensweisen.
  • Sie sind verantwortungsbewusst und durchsetzungsfähig und trauen sich die Zusammenarbeit mit Behörden und Gerichten zu.
  • Sie sind bereit, sich rechtzeitig bei Schwierigkeiten und Fragen Hilfe zu holen.

Was wir nicht von Ihnen erwarten

  • Die Aufnahme des Kindes in Ihren Haushalt
  • Finanzielle Aufwendungen
  • Rechtliche Vorkenntnisse
  • Eine Grundqualifikation
  • Besondere pädagogische Vorkenntnisse

Das dürfen Sie erwarten

  • Die Amtsvormundschaften des Jugendamtes als Ansprechpartner, die Ihnen beratend zur Seite stehen.
  • Schulungen bei Bedarf.
  • Die Möglichkeit einen jungen Menschen auf seinen Weg in das Erwachsenwerden zu begleiten.

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