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Gießen mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Alle Angaben beziehen sich auf die ursprünglichen Planungen zum Verkehrsversuch, die durch das Urteil des VGH hinfällig sind.

Die Busse können den Anlagenring wie gewohnt in beide Richtungen befahren, die Linienführungen der Stadtbus- und Stadt-/Umland-Linien bleiben unverändert. In der Fahrradstraße (innerer Ring) steht allerdings nur noch eine Fahrspur zur Verfügung. Alle Bus- und Bahnhaltestellen werden wie gewohnt angefahren. Weitgehend unverändert bleiben auch die Abfahrtzeiten, im Einzelfall kann es zu kleineren Änderungen kommen. Während der Umbauphase kommt es zu Umleitungen für den Busverkehr, da Teilabschnitte des Anlagenrings nicht befahrbar sein werden.

Der Bahnverkehr ist vom Verkehrsversuch nicht betroffen und bietet eine schnelle und komfortable Möglichkeit, Gießen zu besuchen.

In der Fahrradstraße gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Busse dürfen Radfahrende überholen, wenn während des gesamten Überholvorgangs der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird ohne den Gegenverkehr zu behindern oder zu gefährden. Radfahrer*innen dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren, auch wenn Überholen dann unmöglich wird.



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