Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Arbeitnehmer (natürliche Personen), die
- Arbeitslosengeld II beziehen und
- vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit arbeitslos waren.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben kann anderweitig nicht sichergestellt werden.
- Die Höhe der Entlohnung und die Art der Tätigkeit dürfen nicht gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen.
bei Existenzgründung:
- tragfähiges Unternehmenskonzept
- selbstständige Tätigkeit hat hauptberuflichen Charakter
bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:
- unselbstständige Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche
HINWEIS: Einstiegsgeld ist eine individuelle Förderung für die Gründerperson. Wenn Sie nicht die Gründung eines Einzelunternehmens, sondern eine Teamgründung planen, können Sie und/oder Ihr(e) Partner individuell Einstiegsgeld oder andere personenbezogene Förderungen beantragen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei
- bereits bestehender Erwerbstätigkeit in hauptberuflichem Umfang,
- Vollendung des 65. Lebensjahres (ab Beginn des Folgemonats erlischt der Anspruch auf Einstiegsgeld).