Die Bestellung zur/zum Steuerberater/in müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.
Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, werden Sie durch Aushändigung einer Urkunde zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin bestellt. Sie werden in das Berufsregister der Steuerberaterkammer Hessen eingetragen.
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