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- Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
- fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Prüfung der theoretischen Kenntnisse
- Praktische Flugausbildung: mindestens 30 (LAPL(A)) bzw. 45 (PPL(A)) Stunden, davon 6 (LAPL(A)) bzw.10 (PPL(A)) überwachte Alleinflüge und 15 (LAPL(A)) bzw.25 (PPL(A)) mit Fluglehrer. Der PPL(A)-Bewerber kann von den mindestens 45 Stunden 5 Stunden in einem Flugsimulator absolvieren.
- Lehrgang Funksprechzeugnis
- Zuverlässigkeitsnachweis nach § 7 Luftsicherheitsgesetz