Seiteninhalt
- umfassendes Konzept bezogen auf einen Zeitraum von 4 - 5 Jahren mit folgenden Angaben:
- Name
- Träger der Einrichtung und dessen Rechtsverhältnisse
- Sitz
- Studiengänge mit Ausbildungskonzept
- Personal
- Forschung
- Leitungsstruktur
- Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungsentwürfe mit Studienplänen für die vorgesehenen Studiengänge
- Forschungskonzept (Auflistung der begonnenen und beabsichtigten Forschungsprojekte)
- Lehrpersonalkonzept mit folgenden Angaben zu den Mitgliedern des Lehrkörpers:
- Qualifikation
- Art des Beschäftigungsverhältnisses
- Arbeitsverträge für das hauptberufliche Lehrpersonal
- Entwurf einer Grundordnung
- detaillierter Finanzierungsplan über einen Zeitraum von 4 - 5 Jahren mit folgenden Angaben:
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Investitionsausgaben
- Einnahmen zur Deckung dieser Ausgaben
- Unterlagen zum Nachweis der gesicherten Finanzierung (z.B. Nachweis eines Kapitelvermögens, einer Bankbürgschaft, einer Grundschuld in ausreichender Höhe) – einschließlich möglicherweise erforderlicher behördlicher Genehmigungen
- Nachweis der zum Betrieb der Hochschule erforderlichen Räumlichkeiten (z.B. Pachtverträge, Grundbuchauszüge, baubehördliche Nutzungsgenehmigungen)
- auf Verlangen der zuständigen Stelle: Gutachten einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Bildungseinrichtung
- Aufgrund der Notwendigkeit der Durchführung eines Konzeptprüfungsverfahrens durch den Wissenschaftsrat sollte sich der Antrag in Inhalt und Aufbau an den Anforderungen für einen Antrag auf Konzeptprüfung durch den Wissenschaftsrat orientieren.