Seiteninhalt
Wenn Sie in Hessen als Steuerberater tätig werden möchten:
- für die verbindliche Auskunft und den Antrag auf Zulassung zur Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
- für die organisatorische Durchführung der Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
- für die Abnahme der Prüfung ist ein Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen zuständig, der organisatorisch von der Steuerberaterkammer Hessen betreut wird.
Sie können das Verfahren auch abwickeln über den