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Gießen-Pass

Den Gießen-Pass bekommen Einwohner*innen der Stadt Gießen, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind zum Beispiel:

  • Bürgergeld vom Jobcenter
  • Wohngeld vom Sozialamt
  • Sozialhilfe vom Sozialamt
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt

Mit einem Gießen-Pass erhalten Sie Ermäßigungen zum Beispiel für:

  • Busfahrkarten (Deutschland-Ticket mit Hessenpass mobil, Monatskarten, Wochenkarten - aber keine Einzelfahrkarten)
  • Schwimmbäder und Gruppen-Kinderschwimmkurse für Seepferdchen-Abzeichen
  • Volkshochschule und Musikschule
  • Ferienpass
  • Veranstaltungen vom Jugendzentrum Jokus und Jugendbildungswerk

Genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (siehe bei "Dokumente") oder der Satzung (siehe bei "Rechtsgrundlage").

An wen muss ich mich wenden

Den Gießen-Pass erhalten Sie im Amt für soziale Angelegenheiten.

Den Antrag dafür stellen Sie per Post. Das ausgefüllte Antragsformular und die notwendigen Unterlagen in Kopie (siehe bei "Dokumente") schicken Sie an:

Amt für soziale Angelegenheiten
Berliner Platz 1
35390 Gießen

Sie können das ausgefüllte Antragsformular und die benötigten Unterlagen auch in den Fristenbriefkasten am Rathaus (neben dem Eingang) einwerfen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (siehe bei "Dokumente")
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel oder Reisepass (Kopie)
  • kompletter Leistungsbescheid der Behörde oder Institution, von der die Sozialleistung bezogen wird (Kopie)
  • Passbild
    (bei Neuausstellung des Gießen-Passes oder wenn schon zwei Stempel auf dem Gießen-Pass sind)

Wenn eine Auskunftssperre besteht und nur ein Reisepass vorliegt, brauchen Sie eine aktuelle Meldebestätigung. Meldebestätigungen für den Gießen-Pass-Antrag erhalten Sie kostenlsos im Stadtbüro.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung des Gießen-Passes ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie bekommen den Gießen-Pass für die Dauer von höchstens einem Jahr.

Nach einem Jahr müssen Sie den Gieße-Pass wieder beantragen.

Wenn Sie keine der oben genannten Sozialleistungen mehr bekommen oder aus der Stadt Gießen wegziehen, müssen Sie den Gießen-Pass sofort beim Amt für soziale Angelegenheiten abgeben.

Auch abgelaufene Gießen-Pässe müssen Sie beim Amt für soziale Angelegenheiten abgeben.

Sie dürfen keine Änderungen am Gießen-Pass vornehmen.

Rechtsgrundlage

Online-Terminvereinbarung im Amt für soziale Angelegenheiten

Buchen Sie hier online Ihren Termin. Die Möglichkeit zur telefonische Beantragung der Leistungen bleibt weiterhin bestehen.

Online-Terminvereinbarung starten

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