Förderprogramm Fernwärme
Die Stadt Gießen hat ein Förderprogramm für den Wechsel von Gas- zu einem Anschluss an das vorhandene Gießener Fernwärmenetz verabschiedet. Förderanträge können ab sofort beim Klimaschutzmanagement der Stadt eingereicht werden. Die Eckpunkte der Förderrichtlinie in Kürze:
Wer ist antragsberechtigt?
- Eigentümer*innen von Wohn- und Gewerbegebäuden,
- Mieter*innen (mit Einverständniserklärung der/des Vermieter*in),
- bei Wohnungseigentum die Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG
... von einer Immobilie in Gießen.
Wie hoch ist die Förderung?
500 € pro getauschte Gaszentralheizung oder getauschte Gasetagenheizung
Wie stelle ich einen Antrag?
Bevor Sie einen Förderantrag stellen, lesen Sie bitte die
- PDF-Datei: PDF
Dort erhalten Sie alle notwendigen und weitergehenden Informationen.
Für die Antragsstellung ist der augefülllte
- PDF-Datei: PDF
sowie ein durch einen Fachbetrieb unterschriebenes Angebot einzureichen. Das Angebot muss Informationen zum geplanten Vorhaben, die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und den voraussichtlichen Durchführungszeitraum (spätestens ein Jahr nach Antragstellung) enthalten.
Kann auch mein Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen werden?
In der folgenden Karte sind die Gebäude lila gekennzeichnet, die sich in unmittelbarer Nähe einer Fernwärmeleitung befinden. Dadurch ist schnell erkennbar, ob ein Fernwärmeanschluss theoretisch möglich wäre.
Fernwärmekarte in neuem Fenster aufrufen
Es wird in jedem Fall empfohlen, mit den Stadtwerken Gießen Kontakt aufzunehmen, auch wenn Ihr Gebäude nicht gekennzeichnet sein sollte:
Stadtwerke Gießen AG, Vertrieb Energielösungen
Telefon: 0641 708-1102
E-Mail: waermevertrieb@stadtwerke-giessen.de
Können verschiedene Förderprogramme kombiniert werden?
Eine Kombination des städtischen Förderprogramms mit der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM*) wird ermöglicht. Dadurch können zusätzlich bis zu 35 % der Kosten gefördert werden:
*BEG (Stand 15.08.2022)
- Austausch von Gaszentralheizungen: Inbetriebnahme mind. 20 Jahre zurück, sonst nur 25 %
- Austausch von Gasetagenheizungen: Unabhängig von Inbetriebnahme immer 35 %
Mehr Infos zur Bundesförderung von Heizungstechnik
Auch die Stadtwerke Gießen begünstigen die Umstellung von Heizungen auf SWG-Fernwärmeversorgung und übernehmen für Sie die Beantragung und Abwicklung der staatlichen Förderungen. Alle Infos dazu und den Kontakt zu den Stadtwerken finden Sie unter: SWG - Heizungstausch
Hintergrund
Unter Fernwärme versteht man die leitungsgebundene Versorgung von Gebäuden mit Wärme, die an einem anderen Ort produziert worden ist. Diese Wärme können Haushalte dann zum Heizen und zur Warmwasseraufbereitung verwenden. Fernwärme ist energieeffizienter und klimaschonender als zentrale Gasheizungen, da als Quelle unter anderem auch Abwärme aus Industrieprozessen oder Biogas verwendet werden kann.
Mit dem oben erläuterten geplanten Kommunalen Förderprogramm Fernwärme reagiert die Stadt auf die zweite Gaswarnstufe. Ziel der Förderrichtlinie ist es, einen Anreiz für private Investitionen zum Anschluss an das Fernwärmenetz zu setzen. Aufgrund der hohen Energieeffizienz können klimaschädliche Treibhausgasemissionen eingespart werden.