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Stadterneuerung

Stadterneuerung, Stadtsanierung und Stadtumbau zählen zu den vorrangigen Aufgaben der Stadtplanung. In diesem Zusammenhang durchgeführte Maßnahmen dienen der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sowie der Umwelt in Stadt und Land.

Stadterneuerung und Stadtsanierung gehen über die Sanierung einzelner Gebäude hinaus und haben die Beseitigung städtebaulicher Mängel und nicht selten sozialer Missstände in Stadtbereichen zum Ziel, die dann zu Sanierungsgebieten erklärt werden. Die Aufgabenbereiche des Stadtumbaus ergeben sich aus der Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels. Ziel ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen auf der Grundlage von städtebaulichen Entwicklungskonzepten.

Auf der Grundlage eines Sanierungsrahmenplans oder eines städtebaulichen oder integrierten Entwicklungskonzeptes werden die festgestellten Mängel mittels einer Vielzahl von kleineren und größeren Projekten beseitigt. Demzufolge bedeutet Sanierung die Durchführung umfassender planungs- und bauordnungsrechtlicher Maßnahmen, um die Qualität eines Stadtbereichs zu verbessern. Grundlage für diese Sanierungsform ist das besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch (§ 136 bis § 191 Baugesetzbuch).

In der Regel ist die förmliche Festlegung eines Sanierungs- oder Stadtumbaugebietes Voraussetzung für die Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in einem Städtebauförderungsprogramm.  

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