Wirtschaft

Seiteninhalt

Corona-Hilfen im Überblick

I. BUNDESPROGRAMME

1. NOVEMBERHILFE (AUßERORDENTLICHE WIRTSCHAFTSHILFE)

Art der Förderung
Zuschuss
Antragsberechtigt:
- ALLE Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses vom 28.10.2020 schließen mussten
(direkt betroffene Unternehmen)
- ALLE Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielen
(indirekt betroffene Unternehmen)
- Verbundene Unternehmen, wenn mehr als 80 % des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt
Förderhöhe:
- 75 % des durchschnittlich wöchentlichen Umsatzes im November 2019 pro Woche der Schließung
- Sonderregeln bestehen für Soloselbstständige und Existenzgründer (siehe Anlage "Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus", S. 1/2)

Weitere Informationen
Bundesfinanzministerium - Au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe No­vem­ber - De­tails der Hil­fen ste­hen
Bundesfinanzministerium - No­vem­ber­hil­fe - Ver­fah­ren der Ab­schlags­zah­lung steht


2. CORONA-ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II

Art der Förderung:
- Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten
Zeitraum:
- September bis Dezember 2020
Antragsberechtigt:
- Grundsätzlich Unternehmen aller Größen, Soloselbstständige und Freiberufler
(sofern sie nicht explizit ausgeschlossen sind --> Erläuterung siehe 1. Link zum Förderprogramm(Nr. 1.1)
Förderhöhe:
- Richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


3.a) KfW-SONDERPROGRAMM 2020

Art der Förderung:
- Kredit mit bis zu 90 % Haftungsfreistellung
- Für Investitionen und Betriebsmittel
Zeitraum:
- bis 31.12.2020
Antragsberechtigte:
- gewerbliche Unternehmen jeder Größenordnung sowie
- Freiberufler
- In zwei Varianten je nach Unternehmensalter (unter fünf Jahre oder ab fünf Jahre)
Förderhöhe:
- bis max. 25 Mio. € bzw. max. 100 Mio. € (je nach Variante)

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


3.b) KfW-SCHNELLKREDIT 2020

Art der Förderung:
- Kredit mit 100 %-iger Haftungsfreistellung
- Für Investitionen und Betriebsmittel
Zeitraum:
- bis Ende 2020
Antragsberechtigte:
- Kleine und mittlere Unternehmen
Förderhöhe:
- max. 25 % des Jahresumsatzes 2019
Jedoch
max. 300.000 € bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten (seit 09.11.2020 förderfähig)
max. 500.000 € bei Unternehmen bis 50 Beschäftigten
max. 800.000 € bei Unternehmen über 50 Beschäftigten

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


3.c) KfW-INVESTITIONSKREDIT FÜR KOMMUNALE UND SOZIALE UNTERNEHMEN

Art der Förderung:
- Kredit
- Für Investitionen und Betriebsmittel
Zeitraum:
- bis 30. Dezember 2020
Antragsberechtigt:
- Unternehmen mit mind. 50-prozentigem kommunalen Gesellschaftshintergrund
- Gemeinnützige Organisationen
- Körperschaften des öffentlichen Recht (unter best. Voraussetzungen)
- Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen sowie natürliche Personen
(unter bestimmten Voraussetzungen)
Förderhöhe:
- max. 50 Mio. € pro Vorhaben

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


4. AUFSTOCKUNG VON BÜRGSCHAFTSPROGRAMMEN

Art der Förderung:
- Bürgschaft
Antragsberechtigt:
- insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, incl. Kleinstunternehmen und Soloselbstständige (grundsätzlich branchenoffen)
Förderhöhe:
- Variante A - Vergabe von 90 %-Bürgschaften
- Variante B - Vergabe von 100 %-Bürgschaften (unter bestimmten Voraussetzungen)

Weitere Informationen:
https://bb-h.de/corona/


5. UNTERSTÜTZUNG VON START-UPS IN DER KRISE (2 Mrd. €)

Art der Förderung:
- öffentliche Mittel für private Wagniskapitalgeber sowie einige öffentliche Wagniskapitalfonds
Antragsberechtigte:
- Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell
Über Säule 1
- private Wagniskapitalgeber (und somit indirekt die Start-ups, ...) erhalten über Corona Matching Fazilität (CMF) beihilfefrei zusätzlich öffentliche Mittel sowie
- Förderung über den High-Tech-Gründerfonds, coparion und dem ERP-Startfonds
Über Säule 2
- Zurverfügungstellung von Mitteln über die KfW an Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über Säule 1 haben
Förderhöhe:
- sofern beihilferelevant bis zu 800.000 € pro Unternehmensgruppe (entsprechend der Kleinbeihilferegelung)
- ansonsten zusätzlich Mittel der privaten Investoren oder über CMF

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


6. WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSFONDS DES BUNDES

Art der Förderung:
- Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten incl. Kreditlinien und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich
- Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals
Antragsberechtigte:
- Großunternehmen
(sofern es sich zum 31.12.2019 noch nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gehandelt hat, keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung stand und es eine klare eigenständige Fortführungsperspektive nach der Überwindung der Pandemie gibt)
- sowie im Einzelfall unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch kleinere Unternehmen und Start-ups

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


7. SONDERPROGRAMM FÜR KINDER- UND JUGENDHILFE

Art der Förderung:
- Zuschuss
Zeitraum:
- Teil A läuft bis Ende 2020 - ACHTUNG: aber Antragstellung war nur im September 2020 möglich
- Teil B läuft bis 31. August 2021
Schwerpunkt:
langfristiger internationaler Jugendaustausch
Antragsberechtigte:
- gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit
Antragsformulare sollen in Kürze abrufbar sein
Förderhöhe:
- bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


8. STEUERLICHE MAßNAHMEN

Durch das Konjunkturpaket sind umfangreiche steuerliche Entlastungen für Unternehmen sowie Bürger*innen möglich - Angefangen mit der Mehrwertsteuersenkung über die Möglichkeit der degressiven Abschreibung bis zur Stundung.

Details hierzu findenden Sie auf Seite 9-11 des als Anlage beigefügten "Maßnahmenpakets für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus"


9. KURZARBEITERGELD

Art der Förderung:
- Zuschuss
Zeitraum:
- bis 31.12.2021
Bezugsdauer:
- Max. 24 Monate
Antragsberechtigte:
- Arbeitgeber
Förderhöhe:
- zwischen 60 % und 87 % des Netto-Entgelts (je nach Bezugsdauer und ob ein Kind in der Familie lebt)

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar- 


10. (EXPORT-)KREDITGARANTIEN

Art der Förderung:
- Export-Kreditgarantie des Bundes
- Staatliche Unterstützung des privaten Lieferantenkreditversicherungsmarktes
Zeitraum:
- bis 30.06.2021
Antragsberechtigte:
- vor allem kleine und mittlere Unternehmen

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


11. HILFEN FÜR DEN LEBENSUNTERHALT (Grundsicherung)

Art der Förderung:
- Zuschuss
Antragsberechtigte:
- insbes. Kleinunternehmer und Soloselbstständige
- aber auch andere Personen, die hilfebedürftig sind wie z.B. Personen, die Kurzarbeitergeld erhalten, wenn dieses nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausreicht.
Förderhöhe:
- richtet sich nach dem Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft unter Anrechnung der vorhandenen Einkünfte

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar- 


12. BUNDESPROGRAMM "AUSBILDUNGSPLÄTZE SICHERN"

Art der Förderung:
- Zuschuss
Zeitraum:
- Die Ausbildung muss spätestens am 15. Februar 2021 beginnen
Antragsberechtigte:
- ausbildende kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern
Weitere Voraussetzungen finden Sie in Nrn. 2 und 3 der Förderrichtlinie
Förderhöhe:
- richtet sich danach, welche Variante der Förderung in Frage kommt (Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder Übernahmeprämie)
- Die Förderhöhe beginnt bei 2.000 € und geht bis zu 75 Prozent der Ausbildungsvergütung für jeden Auszubildenden und jeden Monat (nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung)
- abhängig nach Variante und Vorliegen der Voraussetzungen

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


13. AUSSETZUNG DER INSOLVENZANTRAGSPFLICHT

Zeitraum:
- bis 31.12.2020
Gilt für:
- für überschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Unternehmen
Voraussetzung:
- die Insolvenz beruht auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie UND die Sanierungsfähigkeit kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


14. ENTSCHÄDIGUNGEN NACH § 56 DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES

Für die Entschädigung gibt es zwei Bereiche
A) Bei Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen
Anspruchsberechtigte:
- Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die
- das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- behindert und auf Hilfe angewiesen sind
- und deren Schulen oder Betreuungseinrichtungen geschlossen wurden.
- Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen
B) Bei angeordneter Quarantäne oder angeordnetem Tätigkeitsverbot (dies umfasst keinen Lockdown, da es sich hierbei nicht um eine krankheitsbedingte Schließung handelt)
Anspruchsberechtigte:
- Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind.
- Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen.

- Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer der Quarantäne oder des Tätigkeitsverbots geschlossen ist,
- können zusätzlich den Ersatz von weiterlaufenden und nicht gedeckten Betriebsausgaben nach § 56 Absatz 4 Satz 2 IfSG beantragen.

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


II. LANDESPROGRAMME

15. HESSEN MIKROLIQUIDITÄT

Art der Förderung:
- Kredit
- Alle Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit bzw. die Überbrückung des Zeitraumes bis zur Wiederaufnahme derselben
Zeitraum:
- bis 31.12.2020. (Antragstellung muss spätestens zum 15.12.2020 erfolgen)
Antragsberechtigte:
- Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe
- mit max. 50 Vollzeitbeschäftigten (Teilzeitkräfte werden in Vollzeit umgerechnet)
Förderhöhe:
- je Antragsteller von 3.000 € bis max. 35.000 € (Festzinssatz 0,75 %)

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


16. LIQUIDITÄTSHILFE FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN HESSEN

Art der Förderung:
- Nachrangdarlehen
Zeitraum:
- bis 31.12.2020 (Antragstellung muss spätestens zum 15.12.2020 erfolgen)
Antragsberechtigte:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige
Förderhöhe:
- je Antragsteller zwischen 5.000,- € und max. 500.000,- €

Weitere Informationen
-nicht mehr verfügbar-


17. FÖRDERUNG VON SANIERUNGSGUTACHTEN GEMÄß "IDW S6"

Anmerkung:
Das IDW-S6-Gutachten ist ein Gutachten, das aufzeigen soll, ob ein Unternehmen in einer Krisensituation nachhaltig erfolgreich saniert werden kann.
Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und eine Restrukturierung nötig wird, ist ein Sanierungsgutachten aus rechtlichen Gründen für die finanzierenden Kreditgeber zwingend notwendig.

Art der Förderung:
- Zuschuss
Zeitraum:
- bis 31.12.2020
Antragsberechtigt:
- Unternehmen und Freiberufler, deren Hausbank ein Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 fordert
- und die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind
Förderhöhe:
- 50 % (jedoch maximal mit 10.000,00 €) zu den Kosten für die Erstellung eines o.g. Gutachtens

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


18. MBG H KLEINBETEILIGUNGEN

Art der Förderung:
- Beteiligungskapital
- Für Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren
Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen
AUßERDEM FÜR LIQUIDITÄTSENGPÄSSE INFOLGE DER CORONA-KRISE
Zeitraum
- bis 31.12.2020
Antragsberechtigte:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks
Förderhöhe:
- max. Beteilig 100.000 €

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


19. LIQUIDITÄTSBETEILIGUNGEN BEI HESSEN KAPITAL I UND II

Anmerkung:
Es handelt sich hier um die klassischen Beteiligungskapitalfonds des Landes Hessen, die in der Corona-Krise einen eigenen Schwerpunkt verfolgen.

Art der Förderung:
- Beteiligungskapital
- Schwerpunkt während der Corona-Krise: Beteiligung dient in erster Linie der Bereitstellung von Liquidität
Zeitraum:
- Diese Ergänzungen der bestehenden Bedingungen gelten bis zum 31.12.2020.
Antragsberechtigte:
- Hessen Kapital I: Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen
- Hessen Kapital II: Unternehmen oberhalb der KMU-Grenze
Förderhöhe:
- Hessen Kapital I und II: jeweils max. 800.000 €

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


20. KULTURPAKET DES LANDES HESSEN

ACHTUNG: Läuft am 30.11.2020 ab !!!

Anmerkung:
Das Kulturpakete teilt sich in drei Phasen mit unterschiedlichen Laufzeiten auf.

Phase 1 (sofort helfen):
- Ziel: Unterstützung von Festivals, die nun als Großveranstaltung (>100 bis mindestens 31. August 2020) abgesagt werden müssen
Antragsberechtigt:
- Veranstalter von Kulturfestivals in Hessen unabhängig von ihrer Rechtsform, deren Veranstaltungen regelmäßig von mehr als 100 Personen besucht werden
Antragszeitraum:
- 01.06. bis 30.11.2020

Phase 2 (Übergang meistern):
Antragszeitraum:
- ist bereits abgelaufen

Phase 3 (innovativ neu eröffnen):
Antragszeitraum:
- ist bereits abgelaufen

Weitere Informationen:
-nicht mehr verfügbar-


III. KOMMUNALE UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN

21. STUNDUNG DER GEWERBESTEUER

Die Stadt Gießen gewährt zinslose Stundungen. Die sonst üblichen Stundungszinsen werden bis zum 31.12.2020 nicht erhoben.
Des Weiteren wird auch darauf verzichtet, dass Ratenzahlungen geleistet werden müssen – der gesamte Forderungsbetrag soll für den Gewerbetreibenden bis zum Ende des laufenden Jahres als zusätzliche Liquidität verfügbar sein.
Im Regelfall wird die Stadt Gießen auch auf Sicherheitsleistungen verzichten. Somit ist lediglich ein einfacher Antrag erforderlich.

Auch für sonstige Abgaben von Gewerbetreibenden können diese Sofortmaßnahmen bei Bedarf und entsprechender Begründung angewendet werden.


22. FÖRDERUNG VON KULTUR UND SPORT (NEU !!!)

Die Förderrichtlinie richtet sich an Vereine, Initiativen und Verbände, aber auch an Solo-Selbständige in Kunst und Kultur.
Da sich unser Newsletter an Unternehmen und Freiberufler richtet und sich die Art der Förderung von Vereinen, Initiativen und Verbänden von der Art der Förderung von Soloselbstständigen unterscheidet, gehen wir hier nur auf den zweiten Teil ein

Art der Förderung:
- Zuschuss in Form eines Stipendiums
Zeitraum:
1. Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel: bis 31.12.2020
2. Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel: bis 31. 12.2021
Antragsberechtigte:
- Soloselbstständige in Kunst und Kultur
Förderhöhe:
- bis zu max. 1.000 €


Weitere Infos auf den Kulturseiten


IV. BLICK AUF ZUKÜNFTIGE WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

23. Es wird eine zusätzliche Fördermöglichkeit zur Unterstützung von Gastronomiebetrieben geben.

24. Das Überbrückungshilfeprogramm soll auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden.
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind.
Es handelt sich Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Sie soll nach dem Willen von Olaf Scholz und Peter Altmaier nun als ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden.
Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt gegeben.


23.11.2020 

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.