Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt schriftlich anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Frist
Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt beurkundet wird, sind weitere Nachweise erforderlich.