Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventuell finden.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Onlinedienste
Termin im Stadtbüro online buchen
(Für die Abholung von Pässen und Personalausweisen wird kein Termin benötigt.)
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Kosten
Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtige Amtshandlungen nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Innenministeriums. Die anfallenden Kosten hängen dabei mit der erfoderlichen Leistung für eine Melderegisterauskunft zusammen.
Regelfall
- einfache und erweiterte Melderegisterauskunft nach den §§ 44 und 45 des Bundesmeldegesetzes: 10,00 €
Weitere Fälle
- Archivauskunft bei Rückgriff auf gesondert aufzubewahrende Daten: 30,00 - 90,00 €
- Örtliche Ermittlungen: 60,00 € bis 363,00 €
Kosten für übrige Auskünfte können auf Anfrage mitgeteilt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.