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11.08.2021

Pandemie-Beschlüsse mit Relevanz für den Einzelhandel

Nicht nur die Sieben-Tage-Inzidenz, sondern auch weitere Indikatoren werden in die Pandemiebewertung einbezogen: Impfquote, Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und die Belastung des Gesundheitswesens.

Ab einer Inzidenz von 35 kommt spätestens ab dem 23. August 2021 eine Testpflicht für Innenräume. Wichtig: Der Einzelhandel ist von dieser Testpflicht ausgenommen! Die explizite Absage an einen erneuten Lockdown begrüßt der Handelsverband ausdrücklich.

Restaurants, Kinos, Fitnessstudios, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Friseure sowie Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen von Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, nur noch mit einem negativen Corona-Test besucht werden.

Zudem wird die Maskenpflicht in Innenräumen, Bus und (Straßen-) Bahn verlängert.

Ab dem 11. Oktober gibt es keine kostenlosen Corona-Tests mehr. Ausnahme: Kinder und Personen, die sich nicht impfen lassen können.

Der Handelsverband begrüßt ebenso die Verlängerung der Überbrückungshilfen und sieht auch die Notwendigkeit des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld.

 

Quelle: Handelsverband Hessen

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