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Bürgschaftsobergrenze auf 2 Mill. Euro erhöht

Zum 1. Januar 2023 wurde die Obergrenze für Bürgschaften auf zwei Millionen Euro erhöht, dadurch können (bei einer 80%-Quote) nun Finanzierungen bis zu 2,5 Millionen Euro abgesichert werden.

Im vergangenen Jahr konnte die Bürgschaftsbank Hessen 173 Vorhaben hessischer Unternehmen besichern, übernahm 72,5 Millionen Euro an Bürgschaften und Garantien und ermöglichte so 194 Millionen Euro Investitionen und Liquidität, indem sie fehlende Sicherheiten ersetzte. Insgesamt stieg der Bestand an Bürgschaften und Garantien auf ein Allzeithoch von 350 Millionen Euro.

Informationen zu allen Angeboten der Bürgschaftsbank Hessen auf www.bb-h.de.

 

02.02.2023 
Quelle: Bürgschaftsbank Hessen 

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