Hessischer Gründerpreis - Bewerbung bis 30. Juni 2022 (Verlängerung)
Teilnehmen können Hessische Gründer*innen und Unternehmens-Nachfolger*innen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Selbstständigkeit wird noch nicht mehr als 5 Jahre ausgeführt (2018-2022).
- Der/die Unternehmer*in kann von seinem/ihrem Unternehmen leben.
- Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Hessen.
Ausnahme:
Studierende, Doktoranden oder Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen aus hessischen Hochschulen mit einer tollen Gründungsidee oder einem bereits gegründeten Startup können sich in der Kategorie »Gründung aus der Hochschule« bewerben.
Weitere Informationen und Anmeldung