Der Innovationskredit wird 2025 neu aufgelegt
Das Nachfolgeprogramm „Innovationskredit Hessen“ startet ab dem 01.01.2025. Die Konditionen bleiben im Wesentlichen bestehen, der Höchstbetrag ändert sich jedoch von bisher 7,5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro. Falls Sie aktuell Anträge in Bearbeitung haben, bitten wir Sie, kurzfristig mit uns Kontakt zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise aufzunehmen. Eine Liste der Ansprechpersonen ist beigefügt.
Mit dem Innovationskredit Hessen werden auch in 2025 weiterhin innovative und/ oder schnell wachsende hessische Unternehmen zinsgünstige Finanzierung bekommen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische, nicht börsennotierte Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Small MidCaps) sowie natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen.
Wesentliche Voraussetzung ist, dass eines der im Merkblatt aufgeführten Innovationskriterien erfüllt ist. Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel und Unternehmensübertragungen. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 €, der Höchstbetrag 5 Mio. €.
weitere Informationen (Infos für 2025 stehen bald zur Verfügung)
Quelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen