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25.11.2021

Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität wird verlängert

Das Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität soll über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert werden. Dies teilten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg am Mittwoch in Wiesbaden mit.

Bisher sind rund 8.600 Anträge für das Mikrodarlehensprogramm bewilligt und eine Summe von knapp 250 Mio. Euro ausgezahlt worden.

Unbürokratische Hilfe weiterhin benötigt

Die vom Bund angekündigte Verlängerung der „Überbrückungshilfe III plus“, der „Neustarthilfe plus“ sowie der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes begrüßten Al-Wazir und Boddenberg ausdrücklich. In Hessen sind seit Beginn der ersten Hilfsprogramme insgesamt rund 4,5 Mrd. Euro an Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ausgezahlt worden.

Das Programm Hessen-Mikroliquidität soll korrespondierend zur Verlängerung der „Überbrückungshilfe III plus“ im Rahmen der vom Haushaltsausschuss bereits genehmigten Mittel zunächst bis zum 31. März 2022 verlängert werden. „Wenn es notwendig sein sollte, werden wir dies mit Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers auch über den 31. März des kommenden Jahres hinaus tun, damit so viele hessische Unternehmen wie möglich die Auswirkungen der Corona-Pandemie überstehen. Allerdings gehört zur Wahrheit leider auch, dass die Verlängerung der Hilfen nicht nötig und die erneuten wirtschaftlichen Schäden durch die jetzige vierte Welle der Corona-Pandemie hätten verhindert werden können, wenn alle, die sich impfen lassen können dies auch getan hätten. Wer sich impfen lässt schützt nicht nur sich selbst und andere gesundheitlich, sondern hilft auch dabei, die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Pandemie endlich zu beenden“, so Al-Wazir und Boddenberg.

Info Hessen-Mikroliquidität

  • Selbstständige und Freiberufler in Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten können im Programm Hessen-Mikroliquidität Direktdarlehen zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro erhalten.
  • Bei einer Darlehenslaufzeit von 7 Jahren sind zwei Jahre tilgungsfrei. Außerplanmäßige Tilgungen sind kostenfrei möglich.
  • Ein Verzicht auf Rückzahlungen von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme kann ausgesprochen werden, wenn insbesondere die wirtschaftliche Situation der betroffenen Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie dies erfordert.
  • Das Programm wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen verwaltet, dort werden auch die Anträge gestellt.
  • Hessen-Mikroliquidität war wegen der hohen Nachfrage im Juni bis Ende 2021 verlängert worden.

mehr Infos

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

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