Altmaier: »Mit aufgestockter ERP-Förderung verleihen wir Konjunktur weiteren Schub«
Zum 1. Januar 2022 wird die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme vereinfacht und der Fokus ausgeweitet. Künftig sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen nach der Definition der Europäischen Kommission von den günstigen Finanzierungskonditionen der ERP-Förderkreditprogramme profitieren. Durch die Einführung des sogenannten negativen Bankeneinstands können diese nämlich nun zu Endkreditnehmerzinsen ab 0,01 % angeboten werden.