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Wahlsystem Ausländerbeiratswahl

Seit 2005 können die Ausländer/-innen alle fünf Jahre den Ausländerbeirat wählen. Voraussetzung ist, dass in der Gemeinde mindestens 1.000 ausländische Einwohner leben - das ist in Gießen natürlich der Fall. Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen im jeweiligen Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz haben (für die Wahl des Stadt-Ausländerbeirates in der Stadt Gießen und für die Wahl des Kreis-Ausländerbeirates im Landkreis Gießen).

Der Ausländerbeirat besteht in der Stadt Gießen aus 31 Mitgliedern, die - sofern mindestens zwei Listen zur Wahl stehen - nach Verhältniswahlrecht, das mit Elementen einer Personenwahl verbunden ist, gewählt werden.

Die Parteien und Wählergruppen listen ihre Bewerber*innen in Wahlvorschlägen auf. Sie können sich für eine dieser Listen entscheiden, wenn Ihnen der Vorschlag einer Partei oder Wählergruppe zusagt. Dazu genügt ein Kreuz in dem Kopf der Liste. Dadurch werden alle Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen diesem Wahlvorschlag zugeteilt. Sie können aber auch einzelnen Personen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren="anhäufen"). Dabei können Sie auch Personen unterschiedlicher Wahlvorschläge auswählen (panaschieren="bunt machen").

  • 31 Stimmen (Kreuzchen) für die Wahl des Stadtausländerbeirates in Gießen und
  • 21 Stimmen (Kreuzchen) für den Ausländerbeirat des Landkreises Gießen.

Verteilen Sie weniger Stimmen als möglich, werden die restlichen Stimmen automatisch den Bewerberinnen/Bewerbern der Liste zugerechnet, die von Ihnen zusätzlich noch in der Kopfliste ein Kreuz erhalten hat. Dabei erhält jede Person der Liste von oben nach unten solange eine Stimme, bis Ihre Stimmen aufgebraucht sind. Und falls Sie möchten, dass dabei nur einzelne Personen nicht bedacht werden, reicht es aus diese zu streichen.

Am besten testen Sie alle Möglichkeiten der Stimmenverteilung mit dem folgenden virtuellen Probestimmzettel.

  • Durch ein Listenkreuz bekommen Sie durch die grüne Markierung angezeigt, wer nun alles eine Stimme erhält.
  • Durch Anklicken einer Person wird diese gestrichen.
  • Bei allen Personen können Sie bis zu drei Einzelstimmen vergeben. Die durch Listenkreuz automatisch vergebenen Reststimmen werden dadurch immer weniger.
  • Im Kopf des Stimmzettels erhalten Sie immer aktuelle Infos zum Status des Stimmzettels bzw. zur Gültigkeit.

(Leider funktioniert der virtuelle Stimmzettel auf mobilen Endgeräten in vielen Fällen nicht richtig. Am besten versuchen Sie es mit einem PC oder einem Laptop.)

Probestimmzettel der Stadt-Ausländerbeiratswahl 2021

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