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Landesuniversität und Verwaltungszentrum

Gießen als Ausbildungszentrum
Gießen als Ausbildungszentrum
Vor dem Hintergrund des neu entstandenen hessischen Territoriums und der konfessionellen Auseinandersetzungen mit dem nördlichen Nachbarn, kam es auch zur Zuweisung einer weiteren Funktion, die Gießen in Zukunft wesentlich mit prägte. 1605 wurden auf Veranlassung des Landesherrn zunächst das "Gymnasium illustre" und Gießener Pädagogium und 1607 die lutherische Landesuniversität als Gegenpart zur kalvinistischen Universität des Hessen-Kasselischen Marburg gegründet.

Gießen war somit die einzige zentrale Ausbildungsstätte der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt für den Nachwuchs an Lehrern, Pfarrern, Beamten und Wissenschaftlern. In dieser Funktion strahlte die Stadt weit in die Umgebung hinein aus. Zusammen mit den bisherigen Funktionen hatte die Stadt nun eine einzigartige Stellung innerhalb des sie umgebenden Territoriums inne. Festung, Verwaltungszentrum und Landesuniversität wiesen Gießen einen Rang gleich nach der Residenz Darmstadt zu. Doch wird man auch bei der Einschätzung dieser beiden neuen Funktionen zu dem Ergebnis kommen, daß sie die bestehenden Strukturen innerhalb der Stadt nicht wesentlich veränderten. Zwar kam es zu einer regen Bautätigkeit, doch wirkte sich dies nur in einer stärkeren Betonung des Gießener "Regierungsviertels" aus, wo für die Universität und deren Angehörige zunächst auf landesherrlichem Gelände Gebäude errichtet wurden. Auch kam es punktuell zu Veränderungen in Handwerk und Gewerbe, indem sich einige wenige Spezialberufe ansiedelten, die unter anderem direkt für den Bedarf der Universität produzierten, Apotheken, Buchdrucker und Buchhändler, doch bedeutete dies keine Gewichtsverschiebung innerhalb von Handwerk und Gewerbe insgesamt.

Für das Verhältnis Stadt und Landesherr bedeutete das Hinzukommen der beiden Komponenten Regierung und Universität eine weitere Stärkung der Position des Landesherrn. Gerade mit der Universität und ihren Angehörigen bestand in Gießen nun ein zusätzlicher Faktor, der rechtlich völlig unabhängig von der Stadt dem Landesherrn direkt unterstellt war. Die Gewichte hatten sich noch zusätzlich zugunsten der Zentrale verschoben.

Die Auswirkung beider Umstände zeigte sich in aller Deutlichkeit im 18. Jahrhundert, als sich der Landesherr unter den Vorzeichen der absolutistischen Durchdringung seines Territoriums, aber auch aufgrund finanzieller Notlagen gezwungen sah, seine starke Stellung innerhalb der Stadt zu immer tieferen Eingriffen in die Stadtverfassung und Stadtökonomie zu nutzen.

Aus den Notwendigkeiten und Bedürfnissen des Territoriums leiteten sich die Aufgaben und Funktionen der Stadt Gießen ab. Der Wille des Landesherrn bestimmte die Funktion der Stadt und ihre Bedeutung. Einzigartig stand Gießen am Ende des 18. Jahrhunderts unter den Städten der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt da: Verwaltungs- und Versorgungsmittelpunkt für das nähere und weitere Umland, Militär- und Festungsstadt sowie Universitätsstadt. Vergleichbare Konstellationen und Aufgabenbündelungen gab es in Hessen-Darmstadt nicht mehr. Doch hatte dies seinen Preis. Der Einfluß des Landesherrn wog in Gießen so schwer, daß eigene Initiativen aus der Stadt selbst nahezu unmöglich waren.


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