Ab Mitte Mai findet in den Städten und Gemeinden Deutschlands die 2021 verschobene Volkszählung statt. Das Ergebnis dient als Planungsgrundlage für viele Entscheidungen, bei denen Bevölkerungszahlen und Wohnsituation eine Rolle spielen. Zu nennen sind hier als Beispiel benötigter Wohnraum oder Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Altersheime.
Die Ermittlung der Daten geschieht dabei durch die Befragung von ca. 10 % der Bevölkerung durch Erhebungsbeauftragte, die von den Erhebungsstellen betreut werden. Zusätzlich werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben mit der Bitte, über einen Online-Fragebogen Angaben zu den Gebäuden zu machen. Dies sind zum Beispiel Größe, Heizungsart oder Kaltmiete.
Sowohl für die Personendaten als auch die Gebäudeinformationen gilt, dass diese anonym ausgewertet und als statistische Daten aufbereitet werden, indem Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden. Ebenso gilt, dass alle zur Befragung ausgewählten Personen zur Auskunft verpflichtet sind.
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Vielen Dank für Ihre zahlreichen Bewerbungen - momentan nehmen wir bei der Stadt Gießen keine Bewerbungen mehr an. Bei Interesse können Sie sich aber an den Landkreis Gießen wenden, da dort ggf. noch Leute gesucht werden: www.lkgi.de/der-landkreis/3822-wer-moechte-beim-zensus-mitwirken