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Die wichtigsten Termine zur Europawahl 2019 im Überblick

Ab sofort
Briefwahlanträge können gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen aber frühestens ab dem 15. April 2019 ausgestellt werden können.

26.02.2019 - 3 Monate vor Wahltag
Hauptwohnung muss im Wahlgebiet - also in der Europäischen Gemeinschaft - bestehen, um an der jeweiligen Wahl teilnehmen zu können (mind. 3 Monate vor Wahltag).
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gibt es besondere Regeln: Wahlrecht für Deutsche im Ausland.

14.04.2019 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Gießen, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gießen gemeldet sind.

15.04.2019 - 41 Tage vor Wahltag
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros im Erdgeschoss des Stadthauses.
mehr Informationen rund um die Briefwahl

15.04. bis 05.05.2019 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Gießen durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

bis spätestens 05.05.2019 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.

06.05. bis 10.05.2019 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Gießener Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Gießen auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

24.05.2019 - 18:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
(Es gibt Ausnahmen - mehr Informationen rund um die Briefwahl)

26.05.2019 - Wahltag

  • Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich
  • Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
  • Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

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