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Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

Die Möglichkeit zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen besteht frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag. In diesem Jahr beginnt der Zeitraum am 29.04.2024.

Wahlscheine können bis Freitag vor der Wahl, 07.06.2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Für eine rechtzeitige Zustellung müssen unbedingt die Postlaufzeiten berücksichtigt werden.

   Wichtig

  • Sobald Sie einen Wahlschein beantragt haben, können Sie nur noch mit diesem an der Wahl teilnehmen. Die Wahl nur mit der Wahlbenachrichtigung ist dann nicht mehr möglich.
  • Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt! 
  • Nicht zugestellte Wahlscheine (und Briefwahlunterlagen) können bis spätestens am Samstag vor der Wahl, 08.06.2024, 12:00 Uhr, neu ausgestellt werden. Danach ist eine Neuausstellung aufgrund nicht zugestellter Unterlagen nicht mehr möglich.

Antragsmöglichkeiten

Online Wahlscheinantrag

Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gießen mit dem Online-Wahlscheinantrag beantragen. Den Antrag stellen wir rechtzeitig vor Beginn der Briefwahl zur Verfügung. Er ist ebenfalls über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu erreichen.

Wahlbenachrichtigung

Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

Formloser Antrag

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Für die Beantragung muss nicht auf die Wahlbenachrichtigung gewartet werden. Aufgrund der hohen Automatisierung ist es nicht ungewöhnlich, dass Mitglieder desselben Haushaltes ihre Wahlbenachrichtigung an unterschiedlichen Tagen zugestellt bekommen. Die Wahlbenachrichtigung sollte bis spätestens 19.05.2024 zugestellt sein.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!


Briefwahlbüro

Im Erdgeschoss des Rathauses wird pünktlich zu Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich an Ort und Stelle Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und eine Urne stehen dafür bereit.

Öffnungszeiten ab 29.04.2024:

Montags bis donnerstags: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitags: 8:00 bis 13:00 Uhr - am letzten Freitag (07.06.) bis 18:00 Uhr
Samstags: 10:00 bis 13:00 Uhr - nicht am letzten Samstag vor der Wahl (08.06.)


Antragsfrist und Versand

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird.


Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.


Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Landkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen.

Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit nicht barrierefrei zugänglichem Wahllokal wahlberechtigt sind, ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.

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