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26.07.2021

Listen mit Wahlberechtigten für Bundestags- und Direktwahlen werden erstellt

Am 26. September 2021 finden gemeinsam mit der nächsten Bundestagswahl auch die Wahlen der*des Oberbürgermeister*in für die Universitätsstadt Gießen und der*des Landrat*rätin für den Landkreis Gießen statt.

Wahlberechtigt für die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind grundsätzliche alle volljährigen Deutschen. Bei den beiden kommunalen Direktwahlen gibt es mehr Wahlberechtigte: Neben allen volljährigen deutschen Gießenern (bzw. Einwohner des Landkreises) können auch volljährige EU-Bürger ihr Kreuzchen machen. Dafür müssen alle sechs Wochen vor der Wahl mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Also seit mindestens 15. August 2021 für die Wahl der der*des Landrat*rätin im Landkreis Gießen und für die Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Gießen. Dann nämlich wird das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl und auch die Direktwahlen  aufgestellt.  Alle an diesem Tag mit ihrem Hauptwohnsitz in Gießen gemeldeten und wahlberechtigten Personen werden automatisch eingetragen und müssen selbst nicht aktiv werden.

Anders ist es für die, die sich erst nach dem 15. August beim Stadtbüro mit Hauptwohnsitz anmelden. Dieser Personenkreis kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen noch abstimmen, muss sich aber selbst aktiv darum kümmern, ins Wählerverzeichnis der Stadt Gießen zu kommen: Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (Antrag s. u.) stellen. Der Antrag muss bis zum 5. September 2021 bei der Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen eingehen. Voraussetzung dabei ist, dass man nach wie vor wahlberechtigt ist.
Das Wahlrecht für die Bundestagswahl geht bei einem Umzug innerhalb Deutschlands – auch nach dem 15. August – keinesfalls verloren. Bei einem Zuzug nach dem 5. September ist lediglich eine Aufnahme in das Gießener Wählerverzeichnis nicht mehr möglich. Gewählt werden müsste in diesem Fall in der Gemeinde des Wegzugsortes - ggf. per Briefwahl.

Alle denkbaren Konstellationen bei Anmeldungen nach dem 15. August, die Auswirkungen auf das Wahlrecht und die Möglichkeiten zur Aufnahme in das Gießener Wählerverzeichnis finden Sie in dem Merkblatt für Wohnungsänderungen:

 

Bei Fragen ist die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter der Telefonnummer 306-2011 erreichbar.

 

Mehr Infos zu den Wahlen:

Direktwahlen

Bundestagswahl

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