Stichwahlen am 24. Oktober 2021 - Wählen im Wahllokal
Bei den Stichwahlen der Direktwahlen von Oberbürgermeister und Landrat/Landrätin werden wieder 65 allgemeine Wahlbezirke im gesamten Stadtgebiet eingerichtet. Die Wahlbenachrichtigungen der Hauptwahl behalten ihre Gültigkeit. Neue werden nicht verschickt. Eine Pflicht, diese vorzuzeigen, besteht nicht – die Wahl ausschließlich mit dem Personalausweis ist ebenfalls möglich. Ganz besondere Sorgfalt erfahren in den Wahlvorbereitungen auch die Maßnahmen zum Infektionsschutz hinsichtlich der Corona-Pandemie.
Bitte beachten Sie:
- Wie in allen öffentlichen Gebäuden gilt auch in allen Gießener Wahlräumen sowie im Rathaus die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Wähler*innen sollten einen eigenen Stift mitbringen zum Wählen, den sie nach der Wahlhandlung auch wieder mit nach Hause nehmen.
- In den Wahlräumen gelten die üblichen Abstandsregelungen. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen.
Bei Fragen steht die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen telefonisch unter 0641 306-2011 zur Verfügung.