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13.10.2021

Stichwahlen am 24. Oktober 2021 - Wählen im Wahllokal

Bei den Stichwahlen der Direktwahlen von Oberbürgermeister und Landrat/Landrätin werden wieder 65 allgemeine Wahlbezirke im gesamten Stadtgebiet eingerichtet. Die Wahlbenachrichtigungen der Hauptwahl behalten ihre Gültigkeit. Neue werden nicht verschickt. Eine Pflicht, diese vorzuzeigen, besteht nicht – die Wahl ausschließlich mit dem Personalausweis ist ebenfalls möglich. Ganz besondere Sorgfalt erfahren in den Wahlvorbereitungen auch die Maßnahmen zum Infektionsschutz hinsichtlich der Corona-Pandemie.

Bitte beachten Sie:

  1. Wie in allen öffentlichen Gebäuden gilt auch in allen Gießener Wahlräumen sowie im Rathaus die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  2. Wähler*innen sollten einen eigenen Stift mitbringen zum Wählen, den sie nach der Wahlhandlung auch wieder mit nach Hause nehmen.
  3. In den Wahlräumen gelten die üblichen Abstandsregelungen. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen.

Bei Fragen steht die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen telefonisch unter 0641 306-2011 zur Verfügung.

Alle Infos zur Direktwahl

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