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27.09.2021

Stichwahlen am 24. Oktober 2021 - Informationen zur Briefwahl

Bei der Direktwahl des Oberbürgermeisters der Universitätsstadt Gießen am vergangenen Sonntag erreichte keiner der Bewerber mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen. Aus diesem Grund ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen erforderlich: Alexander Wright (GRÜNE) und Frank-Tilo Becher (SPD). Die Stichwahl ist für den 24. Oktober vorgesehen. Allerdings muss der Wahlausschuss der Stadt Gießen dieses zunächst vorläufige Ergebnis aber noch am Mittwoch (29.09.) bestätigen.

Alle Wahlberechtigten, die für die Wahlen am 26. September Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nach Hause oder an die bei der Beantragung angegebene Adresse. Berücksichtigt wird auch, wenn für die Stichwahl eine andere Versandadresse gewünscht war als für die Hauptwahl. Die Unterlagen werden ebenfalls an diejenigen versandt, die in den letzten Wochen im Briefwahlbüro persönlich gewählt haben. Personen, die ausdrücklich gewünscht haben keine Briefwahlunterlagen zu erhalten, sind hiervon selbstverständlich ausgenommen.

Auch diejenigen, die erst wahlberechtigt werden, weil sie z.B. ihren 18. Geburtstag feiern, erhalten automatisch einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wahlbenachrichtigungen werden für die Stichwahlen nicht erneut versandt. Zum Wählen im Wahllokal wird dann nur der Personalausweis benötigt. Mit den ausgestellten Wahlscheinen können alle Wahlberechtigten dann entweder an der Briefwahl teilnehmen oder aber im Wahllokal wählen. Zum Wählen im Wahllokal muss dann aber zwingend der Wahlschein und ein Ausweisdokument mitgebracht werden.

Die Abteilung Wahlen weist darauf hin, dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst nach der Sitzung des Wahlausschusses am 29.09.2021 und dem Druck der Stimmzettel erfolgen darf und kann, voraussichtlich werden die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen also ab dem 01.10.2021 versandt. Aufgrund der Vielzahl der bei der Hauptwahl beantragten Wahlscheine (ca. 23.540) wird um Verständnis dafür gebeten, dass der Versand die nächsten zwei Wochen andauern wird.

Auch das erstmalige Beantragen von Briefwahlunterlagen ist natürlich weiterhin möglich. Am einfachsten geht dies über den Online-Briefwahlantrag oder formlos per E-Mail, Fax oder Brief unter Angabe der Meldeadresse und des Geburtsdatums. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. Ab dem 04.10.2021 ist auch das Briefwahlbüro im Rathaus wieder von montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Am letzten Tag der Briefwahl, am 22. Oktober, schließt das Briefwahlbüro sogar erst um 18:00 Uhr.

Bei Fragen steht die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter 0641 306-2011 zur Verfügung.

 

Ergebnis OB-Wahl am 26. September 2021

OB- und Landrats-Direktwahlen

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