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Bundestagswahl

+++ Vorgezogene Neuwahlen voraussichtlich am 23. Februar 2025 +++

Aufgrund der aktuellen politischen Lage kommt es voraussichtlich am 23. Februar 2025 zu vorgezogenen Neuwahlen. Dies führt zu verkürzten Fristen, die durch Verordnung von der Bundesinnenministerin verkündet werden müssen. Diese Fristen können sowohl die Aufstellungsverfahren für die Wahlvorschläge als auch den Briefwahlzeitraum betreffen. Sobald nähere Informationen zum Beginn der Briefwahl, Eintragung in das Wählerverzeichnis etc. vorliegen, werden wir wie gewohnt über die Tageszeitungen sowie hier auf der Internetseite informieren. 

Wahlhelfer/in werden

Auch Deutsche, die im Ausland leben, können bereits die Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zusenden. Informatioen und Antragsformulare finden Sie unter Bundestagswahl 2025 - Wählen als Deutscher im Ausland


Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl 2025 im Überblick

Einige Wochen vor dem Wahltag

Briefwahlanträge können schon vor Beginn der Briefwahl gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses ausgestellt und versandt werden können. 

23.11.2024 - 3 Monate vor Wahltag
Hauptwohnung muss im Wahlgebiet - also in der BRD - bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können (mind. 3 Monate vor Wahltag).
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gibt es besondere Regeln: Wählen als Deutscher im Ausland.

vorbehaltlich*: 12.01.2025 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Gießen, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gießen gemeldet sind.

vorbehaltlich*: 13.01.2025 - 41 Tage vor Wahltag
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros im Erdgeschoss des Stadthauses.

vorbehaltlich*: 13.01. bis 02.02.2025 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Gießen durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

vorbehaltlich*: bis spätestens 02.02.2025 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.

vorbehaltlich*: 03.02. bis 07.02.2025 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Gießener Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Gießen auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

21.02.2025 - 15:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
(Es gibt Ausnahmen.)

22.02.2025 - 12:00 Uhr - 1 Tag vor Wahltag
In Ausnahmefällen können Wahlscheine noch ersetzt werden, sofern der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass der Wahlschein nie zugegangen oder verloren ist. Am Wahltag ist dies nicht mehr möglich!

23.02.2025 - Wahltag

    • Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich
    • Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
    • Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

* Unter dem Vorbehalt der Verordnung über die Verkürzung der Fristen, die noch zu veröffentlichen ist. Eine Verkürzung der Frist ist möglich. 


Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

Wenn Sie wahlberechtigt sind und Ihr Hauptwohnsitz in Gießen ist, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.

Online-Antrag

Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gießen mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Den Online-Antrag stellen wir sechs Wochen vor dem Wahltag hier zur Verfügung.

Weitere Möglichkeiten für die Beantragung:

Briefwahlbüro im Rathaus

Im Erdgeschoss des Rathauses wird mit Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimmen abgeben. Wahlkabinen und eine Urne für Ihren Stimmzettel stehen dafür bereit.

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 8:00 bis 13:00 Uhr
Samstags 10:00 bis 13:00 Uhr

Mit Ende der Briefwahl am Freitag vor der Wahl schließt das Briefwahlbüro erst um 15:00 Uhr.

Weitere Antragsmöglichkeiten

Wahlbenachrichtigung
Sie können die Briefwahlunterlagen auch über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag.

Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an wahlen@giessen.de. In jedem Fall darf man nur für sich selbst Unterlagen beantragen. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Antragsfrist und Versand

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Falls Sie schon einen Wahlschein beantragt haben, dieser Ihnen allerdings nie zugegangen oder verloren gegangen ist, besteht die Möglichkeit, einen Ersatz-Wahlschein bis spätestens Samstag vor der Wahl, 12.00 Uhr ausgestellt zu bekommen. Am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte deshalb spätestens drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.

Den Online-Antrag werden wir bereits ca. drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktivieren. Grund: Wir müssen nach der Bearbeitung des Antrags im Onlineverfahren die Unterlagen per Post an Sie schicken. Falls die Unterlagen dann überhaupt rechtzeitig bei Ihnen eintreffen, müssten Sie diese wieder an uns zurücksendden. Das gewährleistet den rechtzeitigen Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen nicht mehr.

Wir empfehlen in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.

Abholung der Unterlagen für eine andere Person

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (s. o.).

Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.


   Wichtig

Nicht zugestellte Wahlscheine (und Briefwahlunterlagen) können bis spätestens Samstag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr neu ausgestellt werden. Kümmern Sie sich rechtzeitig, am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Aktuelles & Wissenswertes

Als Deutscher im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen

Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben (so genannte „Auslandsdeutsche“), müssen jedes Mal einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können.

Alle Infos dazu und den erforderliche Antrag finden Sie rechtzeitig vor der Wahl auf der Seite der Bundeswahlleiterin. 

Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachungen

Derzeit liegt keine amtliche Bekanntmachung für die nächste Bundestagwahl vor.

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