Bürgerfragestunde
Zu Beginn der Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung ist als fester Bestandteil ein Tagesordnungspunkt "Bürgerfragestunde" vorgesehen, in der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gießen die Möglichkeit haben, Fragen, Anregungen und Wünsche an den Magistrat der Stadt Gießen zu richten. Hierfür gelten besondere Regeln hinsichtlich des Einreichens der Fragen und der Beantwortung durch den Magistrat.
Die Dauer der Bürgerfragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt. Die Anliegen sind kurz zu fassen und es ist anzugeben, ob eine schriftliche und/oder mündliche Stellungnahme des Magistrats erfolgen soll.
Schriftliche Stellungnahme
Wird eine schriftliche Beantwortung gewünscht, so hat der Magistrat diese spätestens zwei Wochen nach dem Sitzungstag des Ausschusses, vor dem die Frage, die Anregung bzw. der Wunsch eingegangen ist, zu erteilen.
Mündliche Stellungnahme
Wenn eine mündliche Beantwortung in der Ausschusssitzung erfolgen soll, muss die Frage, Anregung bzw. der Wunsch spätestens am dritten Tag vor dieser Ausschusssitzung in schriftlicher Form im Büro des Stadtverordnetenvorstehers eingegangen sein.
In der Ausschusssitzung können nach der mündlichen Stellungnahme des Magistrats von der/dem Anfragenden insgesamt zwei Zusatzfragen zu dem betreffenden Gegenstand gestellt werden.
Die innerhalb der Bürgerfragestunde wegen des Zeitlimits (30 Minuten) nicht behandelten Fragen, Anregungen bzw. Wünsche werden in der folgenden Sitzung des betroffenen Ausschusses vorrangig behandelt.
Direkten Draht in die Verwaltung für persönliche Fragen und Anliegen haben Sie jederzeit über das Kontaktformular. Diese Anfragen leiten wir zur Beantwortung unverzüglich an die betreffenden Fachämter weiter.