Wahlbenachrichtigungen landen in den Briefkästen
Rund 61.500 Wahlberechtigte sind in Gießen dazu berechtigt, bei der Europawahl am 9. Juni ihre Stimme abzugeben. Darunter auch knapp 1.000 Wahlberechtigte im Alter von 16 und 17 Jahren, die zum ersten Mal an einer Wahl teilnehmen dürfen.
Die Wahlbenachrichtigungen sind inzwischen alle gedruckt und versandt. Sie werden in diesen Tagen – spätestens bis zum 19. Mai – zugestellt. Besonders wichtig ist die Information über das Wahllokal in der Kopfzeile der ersten Seite. Dort wird der Wahlraum genau genannt und mitgeteilt, ob dieser barrierefrei ist oder nicht.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder aus einem anderen Grund seine Daten aus dem Wählerverzeichnis überprüfen möchte, kann dies im Rahmen der Einsichtswoche vom 22. bis zum 24. Mai machen. Zu folgenden Zeiten kann Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden: Dienstag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses sind bis zum 24. Mai um 13:00 Uhr möglich.
Bereits seit zwei Wochen, genauer seit dem 29. April, kann die Briefwahl beantragt werden. Ein Antrag kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden: per Post, Mail oder Fax können Sie zum Beispiel die Rückseite der Wahlbenachrichtigung versenden. Auch ein Onlineantrag ist möglich über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (zum Onlinewahlscheinantrag). Bei formlosen Anträgen ist unbedingt auf die Angabe des Geburtsdatums und der Meldeanschrift zu denken.
Die telefonische Antragstellung ist allerdings rechtlich unter keinen Umständen erlaubt.
Außerdem ist ein Briefwahlbüro im Rathaus am Berliner Platz eingerichtet, wo jede/r Wahlberechtigte direkt seine Stimme vor Ort abgeben kann. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00, freitags von 8:00 bis 13:00 und samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr.
Bei Fragen ist die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter der Telefonnummer 0641 306-2011 erreichbar.