Wahlamt gibt Infos zu barrierefreien Wahlräumen und Wahlstatistik
Wer am 9. Juni seine Stimme für das Europäische Parlament im Wahllokal abgeben möchte, findet alle wichtigen Infos auf der Wahlbenachrichtigung. Im Kopf der Wahlbenachrichtigung steht nicht nur die genaue Bezeichnung des Wahlraums, sondern auch, ob dieser barrierefrei ist oder nicht.
Die Barrierefreiheit wurde bei den Vorbereitungen für diese Wahl besonderes betrachtet, sodass sich zum Teil Räume innerhalb eines Gebäudes geändert haben. Daher gilt es in diesem Jahr besonders auf den angegebenen Raum zu achten.
Nur noch acht der 65 Bezirke sind nicht barrierefrei. Darunter einige Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und bei denen es keine Alternativen im Umkreis gibt. In einigen Wahllokalen wurden alternative Räume innerhalb des gewohnten Gebäudes gefunden. Vor allem in Schulen dienen etwa die Mensa, die Aula oder das Foyer als Wahllokal und nicht mehr einzelne Klassenräume.
Die wohl größte Umstellung werden die Wählerinnen und Wähler der beiden Rödgener Wahllokale haben. Dort weicht das Wahlamt auf barrierefreie Räume in der Hedwig-Burgheim-Schule aus, solange das Bürgerhaus noch nicht barrierefrei ist.
Wer auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen ist, aber in einem Wahlraum mit Barrieren eingetragen ist, kann auf zwei Möglichkeiten zurückgreifen: Entweder die Teilnahme an der Briefwahl oder die Wahl mit Wahlschein in einem anderen – barrierefreien – Wahllokal. Die Beantragung des Wahlscheins kann über den Online-Wahlscheinantrag oder formlos per Mail (wahlen@giessen.de), Post (Berliner Platz 1, 35390 Gießen) oder Fax (0641 306-2700) erfolgen. Bei formlosen Anträgen ist auf die Angabe des Geburtsdatums und der Anschrift zu achten. Zusammen mit dem Wahlschein werden auch immer Briefwahlunterlagen versandt.
Statistische Merkmale
Wählerinnen und Wähler von drei Wahlbezirken finden außerdem Besonderes auf ihren Wahlbenachrichtigungen. Die Bezirke 108 (ev. Petrusgemeinde), 204 (Käthe-Kollwitz-Schule I) und 603 (Friedrich-Ebert-Schule) wurden für die offizielle repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Auf den Wahlbenachrichtigungen in diesen Bezirken sind Unterscheidungsmerkmale aufgedruckt. Hinter diesen Merkmalen stecken acht verschiedene Geburtsjahresgruppen, nach Geschlecht unterschieden – also zum Beispiel Frauen der Jahrgänge 1955 bis 1964.
Bei der Stimmabgabe im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel mit eben diesem Unterscheidungsaufdruck. Die Gruppen sind dabei so groß gewählt, dass eine Zuordnung der abgegebenen Stimme zum Wähler nicht mehr möglich ist und das Wahlgeheimnis auf jeden Fall gewahrt bleibt. Die Auszählung am Wahlabend erfolgt ganz ohne Beachtung der repräsentativen Merkmale wie in jedem anderen Wahllokal auch.
Die Auswertung der Statistik wird durch das Hessische Statistische Landesamt vorgenommen. Dabei erhält das Hessische Statistische Landesamt lediglich die Stimmzettel, das Wählerverzeichnis verbleibt beim Gießener Wahlamt. Die gesammelten Informationen geben Aufschluss auf das Wahlverhalten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und dienen als Grundlage für viele Bereiche der Gesellschaft.
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