Versammlungen räumlich begrenzt: Im Bereich der Hessenhallen ist das Demonstrieren zu gefährlich
Die Versammlungsbehörde der Stadt Gießen hat einen Teil der angemeldeten Protest-Versammlungen (Aufzüge und Kundgebungen) am Tag der geplanten Gründung der AfD-Jugendorganisation in den Gießener Hessenhallen, am 29. November, räumlich begrenzt bzw. verlegt. Diese räumliche Beschränkung sei aber kein Versammlungsverbot, betonte die Behörde.
Die Beschränkung betrifft vor allem die großen Kundgebungen des DGB, die in der Schlachthofstr. in direkter Nähe zu den Hessenhallen stattfinden sollten. Betroffen sind aber auch andere angemeldete kleinere Versammlungen, die bei den DGB-Kundgebungen enden oder beispielsweise im Lehmweg (ebenfalls Gebiet westlich der Lahn) stattfinden sollten.
Aus Sicherheitsgründen musste die Behörde um Gefahren für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer abzuwenden, entscheiden, die zahlreichen Demonstrationen mit tausenden angemeldeten Teilnehmern zu verpflichten, sich nicht im unmittelbaren und direkten Umfeld der Hessenhallen aufzuhalten, um ihren Protest auszudrücken.
Grundlage dieser Entscheidung war eine aktuelle Gefahrenanalyse der Polizei.
Die Sicherheitsbehörde war angesichts der gerade verstärkten Mobilisierung für diese Versammlungen wie auch durch Gewaltdrohungen zu der Einschätzung gelangt, dass eine Gefahr für die Unversehrtheit des Lebens der Versammlungsteilnehmenden selbst dort bestehe, wenn die Versammlungen im näheren Umfeld der Hessenhallen stattfänden.
Die Sicherstellung von Fluchtwegen sowie der Unversehrtheit von Personen in den teilweise beengten Straßen in unmittelbarer Nähe zu dem Veranstaltungsort der Neugründung der AfD-Jugendorganisation sei im Falle von Eskalation und Panik nicht mehr zu gewährleisten, hatte die Polizei in ihrer Prognose ausgeführt.
Die Abwägung dieser Sicherheitsgefahren für die Demonstranten selbst gegenüber den dadurch notwendigen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit musste deshalb zugunsten des Schutzes von Leib und Leben ausfallen, so die Versammlungsbehörde. Gleichzeitig betonte die Behörde, dass Protest dadurch nicht unmöglich gemacht werde, da den betroffenen Versammlungen Alternativstandorte und –routen vorgeschlagen wurden, die jedoch teilweise von einzelnen Veranstaltern ausgeschlagen wurden.
Die für die Schlachthofstr angemeldete Versammlung mit zwei Bühnen des DGB müsse daher auf der anderen Seite der Lahn – gegenüber der Schlachthofstr auf dem Lahnuferfestgelände stattfinden. Der für die Kundgebungen angebotene Bereich am Lahnufer unterhalb der Lahnstr zwischen den beiden Lahnbrücken sei ebenfalls in direkter Sicht- und Hörweite zum Geschehen, so dass die vom Versammlungsrecht geforderte Nähe auch dort gewährleistet sei, stellt die Behörde klar. Dies hatte die Stadt in den Kooperationsgesprächen inhaltlich gegenüber den Anmeldern auch so erklärt. Einzelne Anmelder sind damit allerdings nicht einverstanden. Andere teilweise mindestens ebenso große Versammlungen sind durch das Zusammenwirken in der Kooperation aber einvernehmlich verlegt worden. So endet ein Aufzug am Oswaldsgarten und eine Kundgebung findet auch am besagten Lahnufer statt.
Deshalb gilt nun: Ob die durch die Gefahrenanalyse der Polizei vorgebrachten Bedenken für ausreichend relevant gehalten werden, um die Versammlungen derer, die die Änderungen nicht hinnehmen wollen, in dieser Form zu beschränken, wird nun ein Gericht entscheiden: Einzelne Versammlungsanmelder haben angekündigt, den Rechtsweg beschreiten zu wollen. Die Stadt selbst sieht darin eine Chance: Letztlich habe in solch komplizierten und gleichsam wichtigen Fragen der Abwägung von grundgesetzlich garantierten Rechtsgütern in einem funktionierenden Rechtsstaat immer die Rechtsprechung das letzte Wort. Das sei gut so und man vertraue auf die regelnde Kraft und den Weitblick der Justiz.