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04.03.2022

Gesundheits-Informationen für ankommende Menschen aus der Ukraine und aufnehmende Privatpersonen

Der Landkreis Gießen informiert über den Gesundheitsschutz für Menschen, die aus der Ukraine ankommen. Dies gilt ebenso für Privatpersonen, die in der kommenden Zeit Menschen aus der Ukraine bei sich aufnehmen möchten.

Welche Corona-Regeln gelten für Menschen aus der Ukraine bei der Einreise?

Die Ukraine wird seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Es gibt eine allgemeine Testpflicht vor der Einreise, aber keine Pflicht zur Quarantäne und Anmeldung beim Gesundheitsamt. In vielen Fällen werden Corona-Tests an der Grenze angeboten. Die Bürgertestzentren des Landkreises Gießen bieten kostenlose Corona-Tests vor Ort an. Nutzen Sie die Tests! Eine Übersicht über Testcenter und die empfohlenen Terminreservierungen finden Sie unter Corona-Tests.

Können Menschen aus der Ukraine im Landkreis Gießen gegen das Coronavirus geimpft werden?

Ja. Die Impfungen sind kostenlos. Alle Impfangebote des Landkreises Gießen sind unter Corona-Schutzimpfung in Gießen zu finden. Im Impfcenter in der Galerie „Neustädter Tor“ in Gießen sind montags bis samstags von 10 bis 20 Uhr Impfungen ohne Termin möglich: corona.lkgi.de/impfcenter. Hier stehen in Kürze auch Dolmetscher für die ukrainische Sprache zur Verfügung.

Achtung: Die in der Ukraine häufig verwendeten Impfstoffe von „Sputnik“ und „Sinovac“ sind in Deutschland nicht zugelassen. Impfungen mit diesen Impfstoffen werden darum nicht anerkannt. Wer mit diesen Impfstoffen geimpft worden ist, gilt in Deutschland rechtlich als nicht geimpft. Es ist möglich, eine neue Grund-Immunisierung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffen zu erhalten.

Was sollten Privatpersonen mit Blick auf das Coronavirus beachten, die Menschen aus der Ukraine bei sich aufnehmen?

Bei der Aufnahme von Personen ist auf alle üblichen Regeln zum Infektionsschutz zu achten: Wer Erkältungssymptome bekommt, sollte bitte möglichst umgehend Abstand zu anderen Personen halten, sich in einem anderen Raum aufhalten, Maske tragen und sich testen lassen. Bitte achten Sie auf ausreichendes Lüften. Anlaufstellen bei Erkrankungen sind Hausarztpraxen oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefon 116117).

Jeder positive Test bedeutet automatisch die Pflicht zur Isolation in der Wohnung für zehn Tage. Dafür ist keine weitere Anordnung des Gesundheitsamts nötig. Allein der positive Test bedeutet die Pflicht zur sofortigen Isolation. Nach einem positiven Selbsttest oder Schnelltest muss ein PCR-Test erfolgen. Dafür darf die Wohnung verlassen werden. Dafür sollte telefonisch oder per E-Mail der Kontakt zu einer Hausarztpraxis aufgenommen werden. Möglichkeit für PCR-Tests gibt es auch in bestimmten Testcentern des Roten Kreuzes.

Es besteht die Pflicht zur Quarantäne in der Wohnung auch für alle anderen Personen desselben Hausstands. Es gibt Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen. Achtung: Auch hierbei werden Impfungen mit den Impfstoffen von „Sputnik“ und „Sinovac“ nicht anerkannt.

Was ist für mitgeführte Tiere zu beachten?

Einige Menschen aus der Ukraine bringen Haustiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen mit. Die Ukraine gilt nicht als frei von der Tollwut. Tollwuterreger können auch für Menschen ein Risiko darstellen. Der Bund erleichtert in der aktuellen Situation die Einreise-Regeln für Personen aus der Ukraine, die Haustiere bei sich haben. Eine Genehmigung dafür ist nicht notwendig. Wer ein Tier mitbringt – dies gilt insbesondere für Katzen und Hunde – sollte rasch Kontakt zum Veterinäramt des Landkreises Gießen aufnehmen, um den Gesundheitsstatus des Tieres zu überprüfen. Eine Bissverletzung sollte grundsätzlich immer und rasch ärztlich untersucht werden.

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200 oder per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de.

 

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