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04.11.2024

Tagsüber betreut, abends zu Hause - Möglichkeiten der Tagespflege

Pflegestützpunkt und Beko informieren 

Wer sich um die Pflege und damit das Wohlergehen Angehöriger kümmert, braucht regelmäßige Auszeiten, um eigenen Terminen, der beruflichen Tätigkeit, dem Haushalt oder Hobbys nachkommen zu können. Das Angebot der Tagespflege in einer entsprechenden Einrichtung ermöglicht dies und bringt zudem eine gelungene Abwechslung für die Pflegebedürftigen mit sich.

„Den Tag in Gesellschaft verbringen, gemeinsam essen, verschiedene Beschäftigungsangebote wahrnehmen und abends wieder in der gewohnten Umgebung zu Hause sein zu können – das ist für viele ein großes Stück Lebensqualität. Gleichzeitig können die Pflegenden anderen Anforderungen nachkommen und ihre eigenen, wichtigen Reserven wieder auftanken, denn Pflege ist eine große Aufgabe, die viel Zeit und Kraft in Anspruch nimmt“, sagt Frank Ide, Sozialdezernent des Landkreises Gießen.

Ide rät allen Betroffenen, von dem Angebot Gebrauch zu machen, sei es an jedem oder nur an einzelnen Wochentagen. Denn die Tagespflege ist eine ideale Alternative für alle, die einen Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermeiden möchten. Die Pflegebedürftigen werden morgens von der Wohnung abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Die Beförderung ist in der Regel Bestandteil der Leistung.

Pflegekasse übernimmt Leistung vollumfänglich ab Pflegegrad 2

Die Tagespflegeeinrichtung können die Betreffenden selbst wählen, eine individuelle Beratung und ein Probetag sind in der Regel möglich. Anschließend müssen die Angehörigen die Leistungen der Tages- bzw. teilstationären Pflege bei der Pflegekasse beantragen und die nötigen Formulare anfordern.

Von der Tagespflege Gebrauch machen können alle pflegebedürftigen Personen mit mindestens Pflegegrad 2. In ihrem Fall übernimmt die Pflegekasse die Leistung vollumfänglich, ohne dass sie auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung angerechnet wird. Pflegebedürftigen mit Pflegegerad 1 steht für die Nutzung lediglich der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen stehen der Pflegestützpunkt Landkreis Gießen und die Beko (Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen) Angehörigen zur Seite. Sie sind seit vielen Jahren zentrale und erste Anlaufstellen zum Thema Pflege in Stadt und Landkreis Gießen und bieten neben der kostenfreien Beratung auch Hilfe bei der Antragsstellung.

Der Pflegestützpunkt ist unter 0641 480 117 20 und die BeKo unter 0641 979 00 90 telefonisch erreichbar. Zu den offenen Sprechzeiten dienstags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr besteht die Möglichkeit, ohne Termin vorbeizukommen. Zu allen anderen Zeiten werden telefonische Terminvereinbarungen empfohlen.

Quelle: Landkreis Gießen

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