Städtischer Haushalt 2025 genehmigt
Der Haushalt 2025 der Stadt Gießen ist genehmigt. Dies teilte Bürgermeister und Stadtkämmerer Alexander Wright mit. Das entsprechende Genehmigungsschreiben der Aufsichtsbehörde, des Regierungspräsidiums ist in dieser Woche beim Magistrat eingegangen. Damit endet in der Stadt die Zeit der „vorläufigen Haushaltsführung“, in der keine neuen Projekte begonnen und keine freiwilligen – also nicht gesetzlich verpflichtende – Leistungen gezahlt werden dürfen. „Wir freuen uns darüber, dass das RP den Haushalt so zügig genehmigt und unsere Planungen so positiv begleitet hat. Das gibt unserer Verwaltung grünes Licht und Handlungsspielraum, den wir zur Gestaltung der Stadt dringend brauchen. Ob es Baumaßnahmen sind, Verbesserungen für die Infrastruktur oder Zuschüsse für Sport, Kultur oder Soziales – mit der Haushaltsgenehmigung kann Gießen wieder weiter gestaltet werden. Das ist für alle in diesen unsicheren Zeiten sehr wichtig und ein Zeichen für Zuversicht – trotz einer sehr ernsten Finanzlage“, so der Kämmerer.
Im Gegensatz zur Genehmigung im Vorjahr hat auch die Aufsichtsbehörde – wie der Stadtkämmerer selbst - das Zahlenwerk für 2025 mit einigen Warnsignalen versehen.
Hatte das RP im Jahre 2024 noch angemerkt, dass sich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt "deutlich verbessert" habe, wurde nun festgehalten, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit 2025 als „noch gesichert“ und sich damit gegenüber den Vorjahren verschlechtert darstelle. Dies „sollte als Anlass für Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit verstanden werden“, so die Aufsicht. Als Auflage für die Genehmigung wurde deshalb die Erwartung festgehalten, dass Kreditaufnahmen für Investitionen auf 44 Mio. Euro begrenzt werden sollen. Zudem dürfe es keine Ausweitung der freiwilligen Leistungen geben. Kämmerer Wright kündigte an, dass man überprüfen werde, ob diese neue Begrenzung der Investitionstätigkeit zu Veränderungen in den Planungen führen müsse: „Bislang gehe ich davon aus, dass uns auch mit diesem Finanz-Deckel genügend Spielraum für die wichtigen Investitionen in die Infrastruktur bleibt.“
Im immer wieder umstrittenen Bereich der Personalaufwendungen gab es indes keine Vorgaben, weil die Stadt selbst nur eine „moderate Stellenausweitung“ um drei Stellen geplant hat. Allerdings gibt es auch hier ein neues Warnsignal der Aufsicht: „Sofern sich die Finanzplanung in der Tendenz bestätigt, sollte die Stadt zukünftig auch den Abbau von Planstellen prüfen,“ schreibt das RP. Die Finanzplanung der künftigen Jahre lässt, so hatte auch der Kämmerer gewarnt, eine deutliche Verschlechterung der Situation erwarten. Vor allem die finanziellen Auswirkungen des Zensus, die sinkenden Finanzausgleichsmittel des Landes wie auch verminderte Steuereinnahmen haben zu dieser schlechten Prognose geführt, die Kommunen bundesweit besonders hart trifft.
Genehmigt wurde mit dem Haushalt 2025 im Ergebnishaushalt (laufende Einnahmen/Ausgaben) ein Fehlbedarf in Höhe von rd. 12,3 Mio. Euro und im Finanzhaushalt (Investitionen) ein nicht gedeckter Mittelbedarf in Höhe von rd. 13,9 Mio. Euro. Da die Stadt über Rücklagen verfügt, war der Haushalt genehmigungsfähig. Für die Zukunft gedacht, ist dieser Griff in die Schatulle im Ergebnishaushalt jedoch endlich: Spätestens ab 2027 stehe dafür nicht mehr genug an Rücklagen zur Verfügung, stellt der RP fest. „Die völlig unterversorgende Finanzausstattung der Kommunen muss sich bessern“, sagte Kämmerer Wright dazu. „Dafür gehen die Städte bundesweit an die Öffentlichkeit. Wir als Kommunen erbringen einen Großteil der gesetzlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und bekommen dafür nur einen Bruchteil des staatlichen Geldes.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte dies gerade erhoben: Die Kommunen schultern zwar ein Viertel der Staatsausgaben, bekommen aber nur 14 Prozent der Steuereinnahmen.
Den Haushaltsplan finden Sie unter Zahlen und Fakten unter "Städtischer Haushalt - Finanzen".