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"GrüneMitteGießen"- Gutes Klima mit Förderung

Im Sommer ist der Innenstadtbereich eine Hitzeinsel. Ziel ist es, die Wohnqualität durch ein mehr an Grün zu verbessern. Das Fördergebiet umfasst daher den dicht besiedelten Innenstadtbereich. Die Förderhöhe liegt bei 70 %.
Ideen sind gefragt. Fachliche Unterstützung und Beratung gibt es kostenlos vor Ort für Planung, Ausführung und Pflege. Gefördert wird z.B. eine schattige Innenhofbegrünung, kühlendes Fassadengrün, schöne geruhsame Dachgärten, dämmende extensive Dachbegrünung oder auch Entsiegelung von PKW-/ Fahrradstellflächen und Begrünung mit Rasenwaben (Stellflächengrün).

FAQs-Das Förderprogramm

Wo wird gefördert?

Maßnahmen werden auf Grundstücken des 97,4 ha großen hoch versiegelten Innenstadtgebietes (siehe Übersichtsplan Fördergebiet) gefördert. Das Fördergebiet umfasst den Kernstadtbereich innerhalb des Anlagenrings, den südlichen Teil der Steinstraße und reicht bis zur Ludwigstraße.

Wer wird gefördert?

Es können ausschließlich private Eigentümer von Gebäuden und Liegenschaften (oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) eine Förderung beantragen. Der Magistrat entscheidet über alle Förderanträge. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie hoch wird gefördert?

Maximal 70 Prozent der angefallenen förderfähigen Kosten werden gefördert. Diese sollten bei mindestens 500,- € liegen. Maximal werden 10.000,- € pro Grundstück gefördert.

Was wird gefördert?

  • Entsiegelung mit Aufbruch und Entsorgung um Vorgärten & Innenhöfen zu begrünen,
  • Pflanzen von Stauden, Büschen und Bäumen,
  • Anlage von offenen und begrünten Pergolen (Holzbauweise)/ Rankhilfen /begrünte Eingangsbereiche (Torbögen),
  • Bodengebundene Begrünung von Mauern, Zäunen und Müllplatzeinhausungen,
  • Einbau von Oberboden oder Pflanzsubstraten mit dauerhaften Begrünung,
  • Herstellung von Bodengebundener Fassadenbegrünungen mit Entsorgung von versiegelten Oberflächen (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten),
  • Ansaat extensiver Rasenmischungen, Blühwiesenflächen und Stauden,
  • Herstellung von extensiven und intensiven Dachbegrünungen,
  • Herstellung von "grünen" Stellplätzen (Verwendung von begrünbaren Oberflächenbefestigungssystemen - Rasenwaben) sowie Unterbau und Pflanzsubstraten

Was wird nicht gefördert?

  • Bauliche Anlagen wie z. B. Carports, Gartenhütten;
  • Technische Anlagen und Infrastruktureinrichtungen;
  • Dekorative Ausstattungselemente wie z. B. Brunnen, Skulpturen;
  • Bewegliches Gartenmobilar wie z. B. Pflanzkübel;
  • Einbau von Pflaster (auch Ökopflaster)
  • Eigenleistungen

Ablauf der Förderung

  • Telefonischer Erst-Kontakt mit dem Umweltamt (Marion Lorengel)
  • Kontaktformular ausfüllen (Internet oder per Post)
  • Vor-Ort-Termin (Beratung/ Ideen/ Machbarkeit)
  • Förderantrag über das Fachbüros stellen 
  • Fördervereinbarung unterschreiben
  • Umsetzen der Maßnahme
  • Meldung der Fertigstellung und Termin mit Fachbüro
  • Auf Wunsch: Anbringung einer Plakette

Beispiele in Gießen

Auch im dicht bebauten Innenstadtbereich gibt es grüne Inseln. Die Beispiele sollen Anregungen für eigene Ideen liefern.

 

Online-Beratungsantrag Förderprogramm “GrüneMitteGießen“

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