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08.07.2022

Anhaltende Trockenheit: Wasserentnahme aus Gewässern verboten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Monaten fehlenden Niederschläge führen die Bäche, Flüsse und Seen nicht mehr genügend Wasser. Es haben sich sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Die Entnahme von Wasser würde die jetzt schon kritische Lage der Gewässer weiter unnötig verschärfen. Die nun erteilte Anordnung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Gießen verbietet die Wasserentnahme aus Gewässern bis auf Weiteres.

Um das Überleben von Flora und Fauna des Gewässers zu sichern, soll damit ein Mindestwasserstand erhalten bleiben. Es ist also nicht erlaubt, mit einer Wasserpumpe Wasser z.B. zum Rasensprengen aus Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen. Ein Verstoß gegen die Verfügung wird mit Bußgeld geahndet.

 

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