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26.09.2022

Grundsteuerreform: Abgabe der Erklärungen noch bis Monatsende

Die Finanzverwaltung der Stadt Gießen erinnert an die Abgabe der Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Wenn Ihnen ein Grundstück gehört, müssen Sie bitte diese Meldungen an das Finanzamt abgeben. Dafür ist noch bis zum 31.10.2022 Zeit.

Bei Fragen sollten Sie direkt das Finanzamt kontaktieren. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie auch gerne bei der Stadtverwaltung unter 0641 306-2099 anrufen.

Finanzamt Gießen

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