Gebäudemodernisierungsgesetz: Wärmeplanung bietet weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit beim Heizungswechsel
Die Stadt Gießen hat vor einem Jahr ihre kommunale Wärmeplanung vorgestellt. Sie wurde im Juli 2025 von den Stadtverordneten beschlossen. Ziel war und ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine verlässliche Grundlage und langfristige Orientierung für einen möglichen Heizungswechsel und die energetische Modernisierung von Gebäuden zu bieten.
Aufgrund der von der Bundesregierung nun vorgestellten Eckpunkte zum geplanten neuen Gebäudemodernisierungsgesetz stellt die Stadt Gießen fest, dass es erneut Fragen und Verunsicherung in der Bürgerschaft rund um Heizungstausch und Gebäudesanierung gibt. Insbesondere die weitere Verbindlichkeit der Wärmeplanung werde nachgefragt, berichtet Bürgermeister Alexander Wright. Deshalb stellt Wright fest: "Die kommunale Wärmeplanung bleibt auch bei veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ein stabiler und verlässlicher Orientierungsrahmen. Sie schafft auch weiterhin Transparenz über zukünftige Versorgungsoptionen und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, frühzeitig fundierte Entscheidungen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung zu treffen." Nicht umsonst bleibe es wohl auch im neuen Gesetz bei der Verpflichtung der Kommunen zur Wärmeplanung. "Kommunale Wärmeplanungen verlieren nicht an Wert, sondern sind gerade in Zeiten der unsicheren Energieversorgung eine Quelle der Sicherheit, weil sie zeigen, wie Bürgerinnen und Bürger verlässlich vorsorgen können. Wir sind in Gießen dafür gut aufgestellt."
Wright erinnerte daran, dass die Stadt mit dem gut ausgebauten Fernwärmenetz bereits über eine zukunftsorientierte und versorgungssichere Wärmelösung verfüge. "Die kommunale Wärmeplanung zeigt transparent auf, in welchen Gebieten Fernwärme bereits verfügbar ist und wo ein perspektivischer Ausbau vorgesehen ist." (Siehe www.giessen.de/waermeplan). Gleichzeitig sei die Fernwärme selbst ein zentraler Baustein der Wärmewende: Sie wird schrittweise dekarbonisiert und soll bis zum Jahr 2035 zu rund 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden – was über dem gesetzlich geforderten Rahmen liegt und die Ambitionen der Stadt Gießen im Klimaschutz untermauere.
Auch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie regional verfügbare Wärmequellen böten hierfür eine verlässliche Perspektive, wie im Wärmeplan dargestellt. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden die lokalen Potenziale umfassend untersucht. Die Analysen zeigen, dass erneuerbare Wärme in ausreichendem Umfang vor Ort verfügbar ist und damit eine langfristig stabile und nachhaltige Wärmeversorgung ermöglichen kann.
Auch bei individuellen Heizlösungen bieten erneuerbare Technologien wie Wärmepumpen langfristige Vorteile. Sie nutzen überwiegend lokal verfügbare Energiequellen und können dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und damit auch die Unsicherheit hinsichtlich Verfügbarkeit und Preis zu reduzieren.
Wright abschließend: "Auch wenn die gesetzliche Vorgabe sich ändert und Öl- und Gasheizungen weiterhin zulässig bleiben sollten, bleibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer besonders wichtig, sich bei anstehenden Entscheidungen an wirtschaftlichen und versorgungssicheren Lösungen zu orientieren. Dafür gibt es in Gießen jenseits fossiler Energien genug Alternativen. Das zeigt unsere Wärmeplanung."