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08.04.2025

Gartenmerkblatt: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Gartenmerkblatt vom Umweltamt und Nutzung der Onlineformulare zur Anzeige von Oster- und Sonnenwendfeuer

Das Frühlingserwachen und der Sonnenschein lockt immer früher in die Gärten und so mancher hat schon längst die Grillsaison eröffnet. Der Garten wird aufgeräumt und damit fallen auch wieder Gartenabfälle an und es stellt sich die Frage, was ist erlaubt beim ordnungsgemäßen Entsorgen.

Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich weist auf das gerne angefragte Gartenmerkblatt des Umweltamtes „was ist erlaubt, was ist verboten“ hin. Das Merkblatt ist online sowie beim Umweltamt der Stadt Gießen auf Anfrage erhältlich.

Grünabfälle sollten nicht verbrannt werden. Sie sind verwertbar: geschreddert als Bodenschutz, durch Kompostieren als Nährstoffquelle. Bei einem Zuviel besteht die Möglichkeit den Grünabfalltermin der Bioabfall-Tonnen in Gießen zu nutzen, um zusätzlich Grünabfallsäcke abholen zu lassen. Diese sind im Stadtbüro für 1 Euro pro Sack erhältlich. Das Verbrennen von Gartenabfall ist zum Schutz von Wohnsiedlungen nur im Außenbereich und bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.

„Das Frühjahr war bis jetzt sehr trocken und trotz angekündigter kühlerer Wetterlage soll es weiterhin so bleiben. Die Frühjahrsdürre wird anscheinend zur neuen Normalität“, so die Dezernentin und betont, dass bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind, um Flächen- oder Waldbrand beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Außenbereich zu vermeiden.

Auch Brauchtumsfeuer, insbesondere bei Veranstaltungen mit großen Lagerfeuern, wie z.B. Oster- oder Sonnenwendfeuern, sind rechtzeitig vorher beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Anmeldung von Brauchtums- und Nutzfeuern ist in Gießen online  möglich: zu den Onlineservices

Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, Totholzhaufen an geeigneten Stellen im Garten als Rückzugsbiotope anzulegen. Der Rest an Schnittgut und sonstige Gartenabfälle können jederzeit auch beim Abfallwirtschaftszentrum in der Lahnstraße 220 angeliefert werden; zweimal jährlich ist das kostenlos möglich (Kofferraumladung, ca. 0,5 cbm).

„Zum Schluss noch ein Wort zum allseits beliebten Grillen, und das unter Umständen auch noch auf dem Balkon“, erläutert Gerda Weigel-Greilich und empfiehlt: „Am besten den Nachbar einladen“.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist gefordert und starke Geruchsbelästigungen sind auf jeden Fall zu vermeiden. „Lieber das Gespräch suchen, bevor privatrechtliche Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden “, so der Tipp der Stadträtin.

Naturschutz

Übersicht der Informationsblätter des Amtes für Umwelt und Natur

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