Folgeanmeldung und Erstanmeldung zur Vergabe der Ehrenamts-Card
Mit der Vergabe von Ehrenamts-Cards möchte die Universitätsstadt Gießen ihren ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Folgende Voraussetzungen zur Vergabe der Ehrenamts-Card müssen erfüllt sein:
- die ehrenamtlich Tätigen haben ihren Hauptwohnsitz in der Universitätsstadt Gießen,
- es handelt sich um ein ehrenamtliches Engagement, das sich am Gemeinwohl orientiert, und seit mindestens 3 Jahren oder seit Gründung der Organisation mit durchschnittlich 5 Wochenstunden ausgeübt wird,
- für die ehrenamtliche Tätigkeit wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt,
- eine schriftliche Anmeldung mit Bestätigung des jeweiligen Vereins/der jeweiligen Organisation auf dem Anmeldeformular. Dieses kann auf der Webseite www.giessen.de/Ehrenamts-Card unter „Dokumente“ heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 0641 306 1012 angefordert werden.
Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen bittet außerdem um den Folgeantrag von Inhaber/innen der Ehrenamts-Card, deren Gültigkeit am 31.12.2024 endet oder bereits abgelaufen ist und bei denen die Voraussetzungen zur Vergabe der Ehrenamts-Card weiterbestehen.
Die Ehrenamts-Card kann im Zeitraum vom 01.08. bis zum 31.10.2024 beantragt werden.
Den erstmaligen Antrag bzw. den Folgeantrag senden berechtigte Bürger/innen bitte an: Magistrat der Universitätsstadt Gießen, Büro für Magistrat, Information und Service, Berliner Platz 1, 35390 Gießen.