Rathaus

Seiteninhalt
31.05.2024

Europawahl: Briefwahl ist noch bis 7. Juni möglich

Wer bei der Europawahl am kommenden Sonntag durch Briefwahl teilnehmen möchte, muss sich inzwischen beeilen. Anträge können noch bis Freitag, 7. Juni um 18:00 Uhr, gestellt werden. Wer nicht vor Ort im Briefwahlbüro seine Briefwahlunterlagen abholen kann, muss unbedingt die Postlaufzeiten beachten: Für den Versand des Antrags an die Stadt, den Versand der Briefwahlunterlagen zum Antragssteller und der Rückversand des Wahlbriefes zurück an die Stadt. Um zumindest einen der drei Wege zu umgehen, empfiehlt die Stadt die Nutzung des Onlineantrags unter www.giessen.de/briefwahlantrag. Dieser steht allerdings nur bis einschließlich Mittwoch zur Verfügung, da danach die Postlaufzeiten eine Zustellung nicht mehr gewährleisten können.

Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 9. Juni um 18:00 Uhr im Rathaus am Berliner Platz eingehen. Wer den Wahlbrief per Post zurückschicken möchte, sollte ihn spätestens bis Donnerstag, 6. Juni, bei der Deutschen Post abgeben bzw. in einen Briefkasten einwerfen. Die Abgabe der roten Wahlbriefe in einem Wahllokal ist nicht möglich.

Um dem Beförderungs- und Zugangsrisiko vollständig zu entgehen, empfiehlt die Stadt aber in das Briefwahlbüro im Rathaus zu kommen und die Unterlagen dort vor Ort zu beantragen. Dort stehen Wahlkabinen und Wahlurnen bereit, um die Wahl direkt an Ort und Stelle durchführen zu können. Somit ist sicher, dass die Stimme auch zur Auszählung gelangt.

Das Briefwahlbüro hat in der Woche der Wahl montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Ein Antrag ist nach dem 7. Juni, 18:00 Uhr, nicht mehr möglich. Am Samstag, 8. Juni, ist das Briefwahlbüro nicht mehr geöffnet.

Das Wahlamt der Stadt weist nochmal besonders auf die Teilnahme an der Wahl mit Wahlschein hin: Sobald ein Wahlschein beantragt wurde, ist die Wahl nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Das gilt sowohl für die Teilnahme per Brief als auch am Sonntag in einem Wahllokal. Sollte ein beantragter Wahlschein nicht angekommen sein, ist ein Ersatz des Wahlscheins nur noch bis Samstag, 8. Juni, 12:00 Uhr, möglich.

Wer die Unterlagen auch für eine andere Person, wie etwa den Partner oder die Eltern, mitnehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person/-en. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen allerdings nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

Am Sonntag, 9. Juni, ist die Wahl dann nur in dem Wahllokal möglich, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Dieses Wahllokal steht ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte zugestellt bekommen hat. Wer seine Wahlbenachrichtigung gerade nicht griffbereit hat, kann auch ohne diese wählen - in diesen Fällen sollte aber auf jeden Fall der Personalausweis griffbereit sein.

Wem es aufgrund einer plötzlichen schweren Erkrankung nicht möglich ist, am Sonntag in das Wahllokal zu kommen, kann die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragen. In diesem Falle wird der Einsatz eines Boten erforderlich sein, der die Unterlagen per Vollmacht beantragt und abholt sowie den Wahlbrief bis 18:00 Uhr wieder im Wahlamt abgibt oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung am Berliner Platz wirft. Am besten melden sich betroffene Personen zunächst telefonisch, um doppelte Wege vermeiden zu können.

Für Fragen ist die Abteilung Wahlen der Stadt Gießen unter der Telefonnummer 0641 306-2011 erreichbar. Dies gilt auch am Wahlsamstag von 8:00 bis 13:00 Uhr und am Wahlsonntag ab 8:00 Uhr.

Europawahl 2024

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.