Europawahl 2024: wichtige Termine für EU-Bürger/innen
+++ Update vom 08.05.2024: Unterstützung bei der Antragstellung +++
Die im allgemeinen Anschreiben angekündigte Veranstaltung muss leider entfallen.
Wenn Sie bei der Wahl des EU-Parlaments am 09.06.2024 wählen möchten und Unterstützung bei der Antragsstellung brauchen, hilft Ihnen das Büro für Integration gerne. Kommen Sie am Donnerstag, den 16.05.2024, von 16 bis 18 Uhr ins Büro für Integration, Rathaus am Berliner Platz, Büro 00-200 (im Erdgeschoss, neben der Ausländerbehörde). Gerne können Sie sich vorabe anmeldung und Ihre Fragen schicken unter janina.brendel@giessen.de. Sie können aber auch einfach vorbeikommen.
Ursprungsmeldung vom 06.05.2024
Unionsbürgerinnen und -bürger aus den anderen Mitgliedstaaten, die erstmalig an der Wahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei ihrer Gemeindebehörde stellen. Dies betrifft insbesondere die seit der Europawahl 2019 Zugezogenen.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die schon bei den vorangegangenen Europawahlen in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen waren, brauchen keinen erneuten Eintragungsantrag zu stellen. Sie werden wie Deutsche von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die aktuelle Wahl übernommen. Sie sollten jedoch darauf achten, ob ihnen bis zum 18. Mai 2024, dem Ablauf der Versendungsfrist, eine Wahlbenachrichtigung zugestellt wird. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und an der Wahl in Deutschland teilnehmen möchte, sollte sich mit seiner Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Übrigens: Die Frist des 19. Mai gilt auch für alle im Ausland lebenden Deutschen, die sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen wollen. Hier sind unbedingt die Postlaufzeiten einzurechnen.
Alle Infos und Links zu den Antragsformulare finden Sie hier: Europawahl
Quelle: Landeswahlleiter Hessen