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22.07.2022

Blauzungenkrankheit: Sperrgebiet-Regelung entfällt

Hessen gilt per EU-Verordnung als derzeit BTV-frei

Hessen gilt durch eine EU-Verordnung ab sofort als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Dadurch entfallen bestimmte Beschränkungen für das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und weiteren Tieren, die von der Krankheit befallen werden können. Durch die neue Regelung wird auch das bisherige BTV-Sperrgebiet in Langgöns aufgehoben, darauf weist das das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin.

Bisher durften Tiere, die an BTV erkranken können, Sperrzonen auch innerhalb Hessens nur mit dem Nachweis einer Impfung oder überstandenen Infektion verlassen. Innerhalb Hessens entfällt diese Beschränkung nun. Seit 16. Juli liegen in Deutschland nur noch das Saarland und Rheinland-Pfalz in der BTV-8 Sperrzone. Werden für die Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere aus diesen beiden Bundesländern nach Hessen und in den Landkreis Gießen verbracht, besteht aber weiter die Nachweis-Pflicht.

Eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist weiterhin angeraten

Die Blauzungenkrankheit wird von Mücken (Gnitzen) übertragen und kann Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer, Lamas, Alpakas und weitere Tiere befallen. Das Veterinäramt rät in jedem Fall zu einer Impfung der betreffenden Tiere – auch weil je nach Situation wieder neue Sperrgebiete entstehen können. Nach einem Nachweis der Erkrankung werden sie mit einem Radius von 150 Kilometern um den betreffenden Ort eingerichtet. Das Verbringen von Tieren in freie Gebiete ist dann nur nach einer Impfung möglich, die mindestens 60 Tage zurückliegen muss.

Weitere Informationen gibt es unter Blauzungenkrankheit (lkgi.de) sowie beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de, Telefon (0641) 9390-6200.

 

Quelle: Landkreis Gießen

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