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Tiefbauamt

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Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Da unsere Mitarbeiter sich häufig im Außendienst befinden, empfehlen wir stets einen Termin zu vereinbaren.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Tiefbauamtes

Aufgaben und Zuständigkeiten des Tiefbauamtes

 A. Straßen, Wege, Plätze

  • Öffentliche Straßen innerhalb des Stadtgebietes
  • In städtischer Baulast befindliche klassifizierte Straßen
  • Plätze, Gehwege, Flächen des ruhenden
    Verkehrs
  • Radverkehrsanlagen
  • Sonstige Wege einschließlich Feld- und Wirtschaftswege ohne Waldwege und Wege in Grünanlagen.
    Für Waldwege ist das Liegenschaftsamt zuständig. Für Wege in Grünanlagen ist das Gartenamt zuständig.

Die Aufgaben erstrecken sich auf:

  • Planung und Bau
  • Unterhaltung
  • Erstellung, Fortführung des Straßenkatasters
  • Abwicklung von Planfeststellungsverfahren bei Maßnahmen des Tiefbauamtes
  • Überwachung von Aufgrabungen Dritter
  • Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen
  • Sondernutzungen im Bereich von Straßen und Wegen durch bauliche Anlagen und betreffende privatrechte Gestattungsverträge
  • Ausbau- und Erschließungsverträge mit Dritten
  • Erhebung von Erschließungs- und Straßenbeiträgen

B. Verkehrstechnische Einrichtungen im Bereich der unter A. genannten Anlagen

  • Straßen- und Verkehrsbeschilderung
  • Straßen- und Brückenbeleuchtung

Die Aufgaben erstrecken sich auf:

  • Planung und Bau
  • Betrieb und Unterhaltung
  • Ausführung bei der Beschilderung und Markierung

Mit Bauausführung und Wartung der Straßen- und Brückbeleuchtung sind die Stadtwerke Gießen betraut.

C. Technische Bauwerke im Bereich der unter A. gemannten Anlagen

  • Brückenbauwerke
  • Lärmschutzbauwerke
  • Stützbauwerke an Verkehrsflächen

Für Aufzüge, Rolltreppen und Rollsteige ist das Hochbauamt zuständig.

Die Aufgaben erstrecken sich auf:

  • Planung und Bau
  • Unterhaltung

Mitarbeiter des Tiefbauamts

Ihre Ansprechpartner im Tiefbauamt

Zuständig für 10 Dienstleistungen

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