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Ehrenamts-Card

Über die Ehrenamts-Card erhält man Vergünstigungen durch Städte, Gemeinden, Kreise, das Land Hessen sowie private Anbieter. Das stellt ein wichtiges öffentliches Signal der Wertschätzung und zugleich die Chance dar, vielen bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten Menschen in Hessen Dank auszusprechen.

Mit der Vergabe von Ehrenamts-Cards möchte auch die Universitätsstadt Gießen ihren zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Wer kann die Ehrenamts-Card bekommen?

Die Ehrenamts-Card kann erhalten, wer:

  • in Gießen wohnt,
  • seit mindestens 3 Jahren oder seit Gründung der Organisation ehrenamtlich tätig ist - und zwar im Umfang von mindestens 5 Stunden pro Woche - und
  • die ehrenamtliche Tätigkeit ohne Aufwandsentschädigung leistet.

Was muss ich tun, um die Ehrenamts-Card zu erhalten?

Die Ausstellung der Ehrenamts-Card ist schriftlich zwischen am 1. August und dem 31. Oktober zu beantragen. Antragsformular herunterladen:

Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der Bewerber das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen.

Erhältlich ist es auch hier:

Büro für Magistrat, Information und Service

Berliner Platz 1
35390 Gießen

0641 306-1010
0641 306-2700
E-Mail


Stadtbüro

Berliner Platz 1
Erdgeschoss
35390 Gießen

0641 306-1234
0641 306-2266
E-Mail

Wie lange ist die Ehrenamts-Card gültig?

Die Ehrenamts-Card ist ab dem Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen weiterhin vor, kann die Ehrenamts-Card erneut beantragt werden. Endet die ehrenamtliche Tätigkeit vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Ehrenamts-Card, ist diese an die ausgebende Stelle zurückzugeben.

Wann ist der Zeitraum der Antragstellung?

Anträge zur Vergabe der Ehrenamts-Card können vom 1. August bis 31. Oktober eines jeden Jahres an die unten genannte Anschrift gesandt werden.

Wann wird die Ehrenamts-Card ausgegeben?

Die Ausgabe der Ehrenamts-Card erfolgt am Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember eines jeden Jahres. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, erfolgt die Ausgabe am darauf folgenden Arbeitstag. In diesem Rahmen nicht ausgehändigte Ehrenamts-Cards werden durch das Büro für Magistrat, Information und Service an die Antragsteller gesandt.

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamts-Card verbunden?

Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist im Internet unter www.e-card-hessen.de eingestellt.

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